Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Ansuchen, Bestätigungen und Bescheide auf Grund dieses Bundesgesetzes oder der auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnungen sind von allen Stempelgebühren und Verwaltungsabgaben des Bundes befreit.
In Kraft seit 10.07.2014 bis 31.12.9999
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