§ 160 SchFG Weitergeltung bestehender Rechtsvorschriften

SchFG - Schifffahrtsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.11.2024

Dieses Bundesgesetz bildet die Rechtsgrundlage der auf Grund des Schiffahrtsgesetzes 1990 erlassenen Verordnungen.

In Kraft seit 17.01.2022 bis 31.12.9999
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