§ 11 Sbg. WFG 2015

Sbg. WFG 2015 - Salzburger Wohnbauförderungsgesetz 2015

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

Anzahl der im gemeinsamen Haushalt lebenden

nahestehenden Personen

Anzahl der Wohnräume

  1. für
In Kraft seit 01.04.2023 bis 31.12.9999
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