Begriffsbestimmungen
Im Sinn dieser Verordnung gilt als:
1. | eigene Zuchtpopulation einer Zuchtorganisation: die im Zuchtbuch oder Zuchtregister der Zuchtorganisation eingetragenen, vermerkten oder registrierten Tiere; | |||||||||
2. | Eigenkontrolle: die Erhebung von Daten im Rahmen der Leistungsprüfung durch den Tierhalter oder dessen Beauftragten; | |||||||||
3. | Erhaltungszucht (Erhaltung von Genreserven): Zucht einer gefährdeten Rasse, welche vorrangig dem Zweck der Erhaltung der genetischen Vielfalt dient; | |||||||||
4. | Hauptleistungsmerkmal: ein Leistungsmerkmal gemäß Z 8 zur Beurteilung der Eignung eines Tieres für eine Hauptnutzungsrichtung; | |||||||||
5. | Hauptnutzungsrichtung: ein im Rahmen des Zuchtprogramms (Zuchtziel) festgelegter wesentlicher Verwendungszweck einer Rasse; | |||||||||
6. | Hilfsmerkmal: eine tierzuchtfachlich angemessen unmittelbar beobachtbare oder messbare Eigenschaft eines Tieres, die nach dem Zuchtprogramm zur Beurteilung eines Leistungsmerkmals gemäß Z 8 lit b erhoben wird; | |||||||||
7. | Indexwert: eine aus mehreren Leistungsmerkmalen oder Hilfsmerkmalen eines Tieres errechnete Kennzahl (zB der Gesamtzuchtwert); | |||||||||
8. | Leistungsmerkmal: eine nach dem Zuchtprogramm einer Leistungsprüfung zu unterziehende Eigenschaft eines Tieres, die tierzuchtfachlich angemessen | |||||||||
a) | unmittelbar beobachtet oder gemessen oder | |||||||||
b) | mittels mehrerer Hilfsmerkmale beurteilt | |||||||||
werden kann; | ||||||||||
9. | Nicht-Zuchttiere: Tiere gemäß § 1 Abs 1 S.TZG, die keine Zuchttiere im Sinn des § 2 Z 24 S.TZG sind; | |||||||||
10. | Rassenmerkmale: die wesentlichen Eigenschaften einer Rasse, einschließlich der äußeren Erscheinung (Exterieur), bekannter genetischer Besonderheiten und Erbfehler sowie gegebenenfalls auch der Charaktereigenschaften einer Rasse; | |||||||||
11. | Selektionsstufe: eine Tiergruppe, die für die Erzeugung von Nachkommen in einem Zuchtprogramm nach bestimmten Kriterien zur Erreichung des Zuchtziels ausgewählt wird; | |||||||||
12. | Vorbuch: eine zusätzliche (besondere) Abteilung innerhalb eines Zuchtbuchs neben der Hauptabteilung zur Erfassung von nicht zur Eintragung in die Hauptabteilung geeigneten Tieren. |
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