§ 9 Sbg. LZBZ

Sbg. LZBZ - Salzburger Landesbediensteten-Zuweisungs- und Betriebsübergangsgesetz - ZuBeG

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.12.2024

Umsetzungshinweis

 

§ 9

 

Dieses Gesetz dient der Umsetzung folgender Richtlinien:

1.

Richtlinie 91/383/EWG des Rates vom 25. Juni 1991 zur Ergänzung der Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von Arbeitnehmern mit befristetem Arbeitsverhältnis oder Leiharbeitsverhältnis, ABl Nr L 206 vom 29. Juli 1991;

2.

Richtlinie 2001/23/EG des Rates vom 12. März 2001 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Unternehmens- und Betriebsteilen, ABl Nr L 82 vom 22. März 2001.

In Kraft seit 01.03.2009 bis 31.12.9999
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