Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.12.2024
§ 3 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 98/2017 tritt mit dem auf die Kundmachung dieses Gesetzes folgenden Monatsersten in Kraft.
In Kraft seit 26.10.2017 bis 31.12.9999
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