Innerhalb der Friedhöfe (Urnenhaine, Urnenhalle) sind verboten:
a) | das Mitbringen von Tieren; | |||||||||
b) | das Lärmen und Radfahren; | |||||||||
c) | das Verteilen von Drucksorten; | |||||||||
d) | das Feilbieten von Waren sowie das Anbieten gewerblicher Dienste; | |||||||||
e) | das Ablagern von Abraum außerhalb der hiefür bestimmten Plätze; | |||||||||
f) | das Verrichten gewerblicher Arbeiten an den Grabstellen ohne vorherige Anmeldung; | |||||||||
g) | für die Friedhofsbesucher das Rauchen. |
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