Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.12.2024
des einem Gemeindevertragsbediensteten der Entlohnungsgruppe a, Dienstklasse III, Gehaltsstufe 1, gebührenden Monatsentgeltes einschließlich allfälliger Teuerungszulagen.(2a) Steigerungsbeträge gebühren
1.
In Kraft seit 01.04.2023 bis 31.12.9999
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