Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Der Nachweis des Vorliegens dieser Voraussetzungen ist vom Antragsteller zu erbringen.
(3) Eine Einzelbewilligung kommt im Grünland nur in Betracht:
In Kraft seit 01.12.2022 bis 31.12.9999
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