§ 38 S-OSchG

S-OSchG - Salzburger Ortsbildschutzgesetz 1999

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

7. Abschnitt

 

Wirksamkeitsbeginn und Übergangsbestimmungen

 

Wirksamkeitsbeginn

 

§ 38

 

Dieses Gesetz tritt mit 1. April 1975 in Kraft.

In Kraft seit 07.07.1999 bis 31.12.9999
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