Geschäftsordnung des Amtes der Salzburger Landesregierung (S-GeOA) Fundstelle (Geschäftsordnung des Amtes der Salzburger Landesregierung) - JUSLINE Österreich
Geschäftsordnung des Amtes der Salzburger Landesregierung (S-GeOA) Fundstelle
S-GeOA - Geschäftsordnung des Amtes der Salzburger Landesregierung
Auf Grund des § 3 Abs 2 des Ämter-der-Landesregierungen-Bundesverfassungsgesetzes, BGBl Nr 289/1925, in der geltenden Fassung wird mit Zustimmung der Landesregierung verordnet:
In Kraft seit 01.01.2023 bis 31.12.9999
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