Geschäftsordnung des Amtes der Salzburger Landesregierung (S-GeOA) Fundstelle

Geschäftsordnung des Amtes der Salzburger Landesregierung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2023 bis 31.12.9999
Verordnung des Landeshauptmannes von Salzburg vom 20. November 2014, mit der für das Amt der Salzburger Landesregierung eine Geschäftsordnung erlassen wird (Geschäftsordnung des Amtes der Salzburger Landesregierung – GeOA) und die Geschäftseinteilung für das Amt der Salzburger Landesregierung geändert wird
StF: LGBl Nr 89/2014

Änderung

LGBl Nr 87/2017

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 2 Abs 5 und 3 Abs 2 des Bundesverfassungsgesetzes vom 30. Juli 1925, BGBl Nr 289, betreffend die Grundsätze für die Einrichtung und Geschäftsführung der Ämter der Landesregierungen außer Wien wird mit Zustimmung der Landesregierung und hinsichtlich der mittelbaren Bundesverwaltung mit Zustimmung der Bundesregierung verordnet:

  1. § 0 heute
  2. § 0 gültig ab 01.01.2023 zuletzt geändert durch LGBl Nr 126/2022
  3. § 0 gültig von 01.01.2015 bis 31.12.2022

Stand vor dem 31.12.2022

In Kraft vom 01.01.2015 bis 31.12.2022
Verordnung des Landeshauptmannes von Salzburg vom 20. November 2014, mit der für das Amt der Salzburger Landesregierung eine Geschäftsordnung erlassen wird (Geschäftsordnung des Amtes der Salzburger Landesregierung – GeOA) und die Geschäftseinteilung für das Amt der Salzburger Landesregierung geändert wird
StF: LGBl Nr 89/2014

Änderung

LGBl Nr 87/2017

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 2 Abs 5 und 3 Abs 2 des Bundesverfassungsgesetzes vom 30. Juli 1925, BGBl Nr 289, betreffend die Grundsätze für die Einrichtung und Geschäftsführung der Ämter der Landesregierungen außer Wien wird mit Zustimmung der Landesregierung und hinsichtlich der mittelbaren Bundesverwaltung mit Zustimmung der Bundesregierung verordnet:

  1. § 0 heute
  2. § 0 gültig ab 01.01.2023 zuletzt geändert durch LGBl Nr 126/2022
  3. § 0 gültig von 01.01.2015 bis 31.12.2022

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