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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Änderung
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der §§ 2 Abs 5 und 3 Abs 2 des Bundesverfassungsgesetzes vom 30. Juli 1925, BGBl Nr 289, betreffend die Grundsätze für die Einrichtung und Geschäftsführung der Ämter der Landesregierungen außer Wien wird mit Zustimmung der Landesregierung und hinsichtlich der mittelbaren Bundesverwaltung mit Zustimmung der Bundesregierung verordnet:
Änderung
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der §§ 2 Abs 5 und 3 Abs 2 des Bundesverfassungsgesetzes vom 30. Juli 1925, BGBl Nr 289, betreffend die Grundsätze für die Einrichtung und Geschäftsführung der Ämter der Landesregierungen außer Wien wird mit Zustimmung der Landesregierung und hinsichtlich der mittelbaren Bundesverwaltung mit Zustimmung der Bundesregierung verordnet: