§ 1 RVG

RVG - Rebenverkehrsgesetz 1996

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.12.2024

Dieses Bundesgesetz findet auf das Inverkehrbringen von vegetativem Vermehrungsgut von Reben – nachstehend „Vermehrungsgut“ genannt – Anwendung.

In Kraft seit 21.08.1996 bis 31.12.9999
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