§ 1 PZV

PZV - Planzeichenverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.12.2024

Flächenwidmungspläne sind auf Grundlage der Katastralmappe im Maßstab 1:5000 für das gesamte Gemeindegebiet zu erstellen.

*) Fassung LGBl.Nr. 49/2011

In Kraft seit 19.10.2011 bis 31.12.9999
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