Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.12.2024
Von dem von der Gemeindevertretung beschlossenen Bebauungsplan sind der Landesregierung drei Ausfertigungen vorzulegen.
In Kraft seit 02.10.1996 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 7 PZV
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 7 PZV selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 7 PZV