§ 2a PrivSchG

PrivSchG - Privatschulgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Österreichischen Staatsbürgern und inländischen juristischen Personen sind Staatsangehörige und juristische Personen eines Landes, dessen Angehörigen und juristischen Personen Österreich auf Grund eines Staatsvertrages im Rahmen der europäischen Integration dieselben Rechte zu gewähren hat wie Inländern und inländischen juristischen Personen, gleichgestellt.

In Kraft seit 01.01.1994 bis 31.12.9999
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