Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
Die §§ 73 Abs. 2 und 3, 202 und 368 Z 9 der Gewerbeordnung 1973, BGBl. Nr. 50/1974, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 686/1991, werden aufgehoben.
In Kraft seit 01.06.1992 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 18 PrAG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 18 PrAG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 18 PrAG