Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024
Die §§ 73 Abs. 2 und 3, 202 und 368 Z 9 der Gewerbeordnung 1973, BGBl. Nr. 50/1974, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 686/1991, werden aufgehoben.
In Kraft seit 01.06.1992 bis 31.12.9999
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