§ 74 PO 1995 Verweisungen auf andere Gesetze

PO 1995 - Pensionsordnung 1995

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 18.09.2024
  1. (1)Absatz einsSoweit dieses Gesetz auf andere Wiener Landesgesetze verweist, sind diese, wenn nicht ausdrücklich anderes angeordnet wird, in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
  2. (2)Absatz 2Soweit dieses Gesetz auf Bundesgesetze verweist, sind diese in der am 1. Juni 2023 geltenden Fassung anzuwenden.
In Kraft seit 01.08.2023 bis 13.12.2023
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