Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.12.2024
Überbetriebliche Pensionskassen sind berechtigt, Pensionskassengeschäfte für Anwartschafts- und Leistungsberechtigte mehrerer Arbeitgeber durchzuführen.
In Kraft seit 01.07.1990 bis 31.12.9999
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