§ 4 PHG

PHG - Produkthaftungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

Produkt ist jede bewegliche körperliche Sache, auch wenn sie ein Teil einer anderen beweglichen Sache oder mit einer unbeweglichen Sache verbunden worden ist, einschließlich Energie.

In Kraft seit 01.01.2000 bis 31.12.9999
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