Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Trifft die Haftpflicht mehrere, so haften sie zur ungeteilten Hand. Ihre Haftung wird nicht dadurch gemindert, daß auch andere nach anderen Bestimmungen für den Ersatz desselben Schadens haften.
In Kraft seit 01.07.1988 bis 31.12.9999
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