Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.04.2025
(1)Absatz einsAllen Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, die im Jänner 2007 Anspruch auf eine oder mehrere monatlich wiederkehrende Geldleistungen nach diesem Bundesgesetz haben, gebührt für das Jahr 2007 bei Pensionen bis insgesamt pro Person von 1.380,- € pro Monat eine Einmalzahlung von 60,- €, bei Pensionen bis insgesamt pro Person von 1.920,- € pro Monat eine Einmalzahlung von 45,-€. und bei Personen mit insgesamt pro Person höheren Pensionen eine Einmalzahlung von 25,- €. Die Einmalzahlung ist zusammen mit der (höchsten) monatlich wiederkehrenden Geldleistung zum 1. Februar 2007 auszuzahlen.
(2)Absatz 2Die Einmalzahlung ist kein Bestandteil des Ruhebezuges und zählt nicht zum monatlichen Gesamteinkommen nach § 26. Von der Einmalzahlung ist weder ein Beitrag zur Krankenversicherung noch ein Beitrag nach § 13a zu entrichten.Die Einmalzahlung ist kein Bestandteil des Ruhebezuges und zählt nicht zum monatlichen Gesamteinkommen nach Paragraph 26, Von der Einmalzahlung ist weder ein Beitrag zur Krankenversicherung noch ein Beitrag nach Paragraph 13 a, zu entrichten.
(3)Absatz 3Personen, die im Jänner 2007 Anspruch auf Ergänzungszulage nach § 26 haben, gebührt keine Einmalzahlung. Ergibt sich jedoch auf Grund der Anpassung mit dem Anpassungsfaktor und der Einmalzahlung nach Abs. 1 ein höherer Betrag als auf Grund der Erhöhung der Ergänzungszulagenrichtsätze mit 1. Jänner 2007, so ist der Unterschiedsbetrag als besondere Einmalzahlung auszuzahlen. Auf die besondere Einmalzahlung ist Abs. 2 anzuwenden.Personen, die im Jänner 2007 Anspruch auf Ergänzungszulage nach Paragraph 26, haben, gebührt keine Einmalzahlung. Ergibt sich jedoch auf Grund der Anpassung mit dem Anpassungsfaktor und der Einmalzahlung nach Absatz eins, ein höherer Betrag als auf Grund der Erhöhung der Ergänzungszulagenrichtsätze mit 1. Jänner 2007, so ist der Unterschiedsbetrag als besondere Einmalzahlung auszuzahlen. Auf die besondere Einmalzahlung ist Absatz 2, anzuwenden.
In Kraft seit 01.08.2007 bis 31.12.9999
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