Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.11.2024
Die Träger von Senioren- und Seniorenpflegeheimen haben über die bei der Aufnahme eingebrachten Einrichtungs- und ihnen übergebenen Wertgegenstände ein Protokoll zu errichten. Übergebene Depotgelder sind von ihnen ordnungsgemäß zu verwalten.
In Kraft seit 01.05.2007 bis 31.12.9999
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