Salzburger Patientinnen- und Patientenentschädigungs-Gesetz (PEG) Fundstelle

PEG - Salzburger Patientinnen- und Patientenentschädigungs-Gesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.12.2024

Gesetz vom 24. April 2002 über die Leistung von Entschädigungen im Zusammenhang mit medizinischer Behandlung in Salzburger
öffentlichen oder privaten gemeinnützigen Krankenanstalten (Salzburger Patientinnen- und Patientenentschädigungs-Gesetz - PEG)
StF: LGBl Nr 59/2002 (Blg LT 12. GP: RV 548, AB 610, jeweils 4. Sess)

Änderung

LGBl Nr 66/2011 (Blg LT 14. GP: RV 379, AB 491, jeweils 3. Sess)

LGBl Nr 106/2013 (Blg LT 15. GP: RV 80, AB 142, jeweils 2. Sess)

LGBl Nr 44/2016 (Blg LT 15. GP: RV 237, AB 295, jeweils 4. Sess)

Präambel/Promulgationsklausel

Inhaltsverzeichnis

 

              § 1          Ziel des Gesetzes, Einrichtung des Entschädigungsfonds

              § 2          Fondsmittel

              § 3          Leistungen des Fonds

              § 4          Entschädigungsrichtlinien

              § 5          Rückerstattung von Leistungen

              § 6          Organe des Fonds

              § 7          Entschädigungskommission

              § 8          Aufgaben und Geschäftsgang der Entschädigungskommission

              § 9          Aufgaben der oder des Vorsitzenden

              § 10       Mitwirkungspflicht

              § 11       Aufsicht über den Fonds

              § 12       Abgabenbefreiung

              § 13       Inkrafttreten

In Kraft seit 01.06.2016 bis 31.12.9999
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