§ 76a PBVG Anwendung des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes

PBVG - Post-Betriebsverfassungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 30.06.2024

Die Bestimmungen des 3. und 4. Teiles des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes, BGBl. Nr. 100/1993, gelten auch für alle in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis zur Post und Telekom Austria Aktiengesellschaft stehenden Bediensteten.

In Kraft seit 01.07.1996 bis 31.12.9999
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