Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung (PBStV) Fundstelle

PBStV - Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.12.2024

Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr, mit der Bestimmungen über die Durchführung der besonderen Überprüfung und wiederkehrenden Begutachtung von Fahrzeugen sowie über die Prüfung von Fahrtschreibern, Kontrollgeräten und Geschwindigkeitsbegrenzern festgelegt werden (Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung – PBStV)
StF: BGBl. II Nr. 78/1998 [CELEX-Nr.: 396L0096]

Änderung

BGBl. II Nr. 165/2001 [CELEX-Nr.: 399L0052]

BGBl. II Nr. 101/2004 [CELEX-Nr.: 32000L0030, 32003L0026, 32003L0027]

BGBl. II Nr. 240/2008

BGBl. II Nr. 83/2010

BGBl. II Nr. 447/2010

BGBl. II Nr. 207/2011

BGBl. II Nr. 70/2013 [CELEX-Nr.: 32010L0047, 32010L0048]

BGBl. II Nr. 200/2015

BGBl. II Nr. 65/2018

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 24 Abs. 5, 24a Abs. 7, 56 Abs. 4, 57 Abs. 9, 57a Abs. 2, Abs. 7, Abs. 7c und Abs. 8 und § 58 Abs. 4 KFG 1967, BGBl. Nr. 267/1967, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 103/1997, wird verordnet:

Inhaltsverzeichnis

1. Abschnitt
Besondere Überprüfung, Kostenersatz

§ 1.

Einrichtung für die Überprüfung

§ 2.

Kostenersatz für die besondere Überprüfung und die Prüfung an Ort und Stelle

2. Abschnitt
Wiederkehrende Begutachtung

§ 3.

Persönliche Qualifikation und geeignetes Personal

§ 4.

Einrichtungen für die Begutachtung

§ 5.

Begutachtungsformblatt

§ 6.

Begutachtungsplakette

§ 7.

Beschaffenheit der Begutachtungsplakette

§ 8.

Ermächtigung zur Herstellung von Begutachtungsplaketten

§ 9.

Anbringung der Begutachtungsplakette

3. Abschnitt
Durchführung der Überprüfung und Begutachtung von Fahrzeugen

§ 10.

Mängelgruppen

§ 10a.

Technische Unterwegskontrollen

4. Abschnitt
Prüfung von Fahrtschreibern oder Kontrollgeräten und Geschwindigkeitsbegrenzern

§ 11.

Prüfung von Fahrtschreibern oder Kontrollgeräten

§ 12.

Ausrüstung und Personal der Prüfstellen für Geschwindigkeitsbegrenzer

§ 13.

Prüfung von Geschwindigkeitsbegrenzern

5. Abschnitt
Qualitätssicherung

§ 14.

System

§ 15.

Revision

6. Abschnitt
Schlußbestimmungen

§ 16.

Übergangsbestimmungen

§ 17.

Inkrafttreten

Verzeichnis der Anlagen

Anlage 1:

§ 5 Abs. 1

Begutachtungsformblatt

(Anm.: Anlage 2 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 240/2008)

Anlage 2a:

§ 1 Abs. 1, § 4

Einrichtungen für die besondere Überprüfung/wiederkehrende Begutachtung

(Anm.: Anlage 3 aufgehoben durch Z 3, BGBl. II Nr. 65/2018)

Anlage 4:

§ 6 Abs. 1

Begutachtungsplakette

Anlage 4a:

§ 6 Abs. 1

Begutachtungsplakette

Anlage 5:

§ 7 Abs. 2 Z 7

Prüfvorschrift für Plakettenfolie

Anlage 6:

§ 10

Katalog der Prüfpositionen

Anlage 6a:

§ 10a

Muster für einen Bericht über eine technische Unterwegskontrolle mit einer Checkliste der Prüfpunkte

Anlage 7:

§ 11 Abs. 4

Prüfnachweis

 

§ 13 Abs. 3

Anlage 8:

§ 11 Abs. 4

Downloadzertifikat

 

In Kraft seit 10.04.2018 bis 31.12.9999
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