§ 14 PBStV

PBStV - Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.12.2024

Die Prüfung und Begutachtung von Fahrzeugen hat unter den Kriterien der Objektivität und auf hohem Niveau der Qualität zu erfolgen.

In Kraft seit 25.04.2001 bis 31.12.9999
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