Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.11.2024
Die gewerbliche Anwendbarkeit einer Sequenz oder Teilsequenz eines Gens muss in der Anmeldung konkret beschrieben werden.
In Kraft seit 10.06.2005 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 89a PatG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 89a PatG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 89a PatG