Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
§ 39 PatG (weggefallen) seit 01.01.1996 weggefallen.
In Kraft seit 01.01.1996 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 39 PatG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 39 PatG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 39 PatG