§ 30 PatG Bindung des Patentinhabers an die Rechtsvorschriften

PatG - Patentgesetz 1970

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.11.2024

Ein Patent entbindet nicht von der Einhaltung der Rechtsvorschriften.

(BGBl. Nr. 78/1969, Art. I Z 5)

In Kraft seit 19.08.1970 bis 31.12.9999
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