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Ozon-Warnwerte
§ 6. (1) Zum Schutz der menschlichen Gesundheit vor akuten hohen Ozonbelastungen werden in der Anlage 1 die WarnwerteWerte für die Immissionskonzentration von Ozon, jeweils für die Vorwarnstufe, die Warnstufe IInformationsschwelle und die Warnstufe IIAlarmschwelle festgelegt.
Ozon-Warnwerte
§ 6. (1) Zum Schutz der menschlichen Gesundheit vor akuten hohen Ozonbelastungen werden in der Anlage 1 die WarnwerteWerte für die Immissionskonzentration von Ozon, jeweils für die Vorwarnstufe, die Warnstufe IInformationsschwelle und die Warnstufe IIAlarmschwelle festgelegt.