Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 17.01.2025
Ziel im Bereich Nahtstellen und Öffentlichkeitsarbeit ist die regionale Vernetzung der relevanten Akteure sowie regelmäßiges Kontakthalten mit relevanten Akteuren durch das Frühförderungspersonal bzw. Träger vor Ort.
In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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