Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 17.01.2025
Im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistung Frühförderung werden folgende Leitprinzipien verfolgt:
1.
Frühzeitigkeit,
2.
Ganzheitlichkeit und Familien-Nähe,
3.
Frühförderung ist freiwillig,
4.
Frühförderung ist zeitlich begrenzt und
5.
Bewusstseins-Bildung und Information.
In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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