Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 17.01.2025
Im Bereich der Frühförderung werden folgende Leistungen angeboten:
1.
Allgemeine Frühförderung,
2.
Familienbegleitung,
3.
Frühe Kommunikationsförderung und
4.
Sehfrühförderung.
In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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