(1) Allgemeine Ziele im Bereich der Hauptleistung Frühförderung sind:
1. | Deckung des Bedarfs an ausgebildetem Frühförderungspersonal durch zusätzliches Ausbildungsangebot; | |||||||||
2. | Forcierung der Ausbildung und Aufnahme von Frühförderpersonal mit Migrationshintergrund. |
(2) Ziel im Bereich Allgemeine Frühförderung ist die Regelung, dass im Bedarfsfall Kinder, die einen Integrationskindergarten mit Sonderkindergartenpädagogin besuchen, weiterhin die Frühförderung in Anspruch nehmen können.
(3) Ziel im Bereich Öffentlichkeitsarbeit ist ein Informationsfolder, der für Familien mit Migrationshintergrund in mehreren Sprachen zur Verfügung gestellt wird.
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