Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 17.01.2025
Dieses Chancengleichheitsprogramm ist von der Landesregierung regelmäßig, erstmals spätestens nach drei Jahren ab dessen Erlassung, auf ihre Wirksamkeit zur Erreichung des Ziels der Planung zu überprüfen und gegebenenfalls den sich geänderten rechtlichen und sachlichen Rahmenbedingungen anzupassen.
In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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