(1) Allgemeine Ziele der Hauptleistung Frühförderung sind:
1. | Qualitätssicherung der Leistung Frühförderung durch fachspezifische Fortbildungsangebote für die Frühförderung in Oberösterreich; | |||||||||
2. | Messung der Kundenzufriedenheit durch Elternbefragung der Kundinnen und Kunden; | |||||||||
3. | Dokumentationsverbesserung durch Implementierung der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit bei Kindern und Jugendlichen (ICF). |
(2) Ziel der Allgemeinen Frühförderung ist die flächendeckende Versorgung und ein ausreichendes Angebot durch Aufstockung der Personalressourcen um 2,5 Personaleinheiten, insbesondere in den Bezirken Linz, Linz-Land, Grieskirchen, Wels und Gmunden.
(3) Ziele im Bereich der Frühen Kommunikationsförderung sind:
1. | Frühzeitiger Beginn der Frühen Kommunikationsförderung (ab dem zweiten oder dritten Lebensjahr) durch Personalressourcenaufstockung um zwei Personaleinheiten; auf frühzeitigen Beginn ist verstärkt zu achten; | |||||||||
2. | Kinder mit einer komplexen Spracherwerbsstörung, die eine differenzierte Form der Kommunikation erworben haben, erhalten bei Bedarf auch noch Frühe Kommunikationsförderung nach Schuleintritt. |
(4) Ziel im Bereich der Sehfrühförderung ist die Sicherung der flächendeckenden Versorgung durch bedarfsorientierte Aufstockung der Personalressourcen um fünf Stunden pro Woche;
(5) Ziele im Bereich Nahtstellen und Öffentlichkeitsarbeit sind:
1. | Umsetzung einer Kooperationsvereinbarung betreffend die Zusammenarbeit zwischen Frühförderung und Jugendwohlfahrt; | |||||||||
2. | Verbesserung der Kooperation der Sehfrühförderung mit den Kindergärten, insbesondere mit der Fachberatung für Integration; | |||||||||
3. | Verbesserung der Kooperation der Allgemeinen Frühförderung und der Frühen Kommunikationsförderung mit den Kindergärten und der Fachberatung für Integration; | |||||||||
4. | Information über Frühförderung bei relevanten Partnern und in der Öffentlichkeit durch Erstellung von Informationsfoldern in verschiedenen Sprachen samt Nennung aller Kontaktadressen und Bezirkszuständigkeiten. |
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