Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Das in diesem Landesgesetz zitierte Schulzeitgesetz 1985 ist in folgender Fassung anzuwenden: Schulzeitgesetz 1985, BGBl. Nr. 77/1985, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 23/2020.
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