Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Werdende und stillende Mütter dürfen über die gesetzlich festgesetzte wöchentliche Normalarbeitszeit hinaus nicht beschäftigt werden; keinesfalls darf die tägliche Arbeitszeit neun Stunden, die wöchentliche Arbeitszeit vierzig Stunden übersteigen.
In Kraft seit 01.01.1994 bis 31.12.9999
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