Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Beim Neubau von Gebäuden dürfen elektrische Direkt-Widerstandsheizungen, außer in begründeten Ausnahmefällen, als Hauptheizungsanlage nicht verwendet werden.
In Kraft seit 01.01.2003 bis 31.12.9999
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