(1) Für den großstädtisch geprägten Kernraum der Stadtregion Linz - Wels sind künftig insbesondere folgende spezifischen Ziele zu verfolgen:
1. | Die Gliederung des Siedlungsgefüges durch Sicherung ausreichender Grün- und Erholungsräume gewährleisten; | |||||||||
2. | Die qualitätsvolle Verdichtung der Zentren des Kernraumes sowohl bei Wohnnutzungen als auch bei betrieblichen Nutzungen forcieren; | |||||||||
3. | Bestehende Siedlungs- und Gewerbegebiete ua. durch Attraktivierung der bestehenden Stadt- und Ortskerne stärken; | |||||||||
4. | Hochwertige großflächig zusammenhängende Standortreserven für Wohnen und Betriebe sichern und planvoll entwickeln; Standorträume für Betriebsansiedlungen ganzheitlich qualitativ hochwertig ordnen und weiterentwickeln; | |||||||||
5. | Die Anordnung von Bildungs- und Sozialeinrichtungen verstärkt an Standorten mit Anbindung an den öffentlichen Verkehr ausrichten; | |||||||||
6. | Logistikbetriebe oder transportintensive Produktionsbetriebe an Bahn- bzw. hochrangigem Straßenanschluss ausrichten; | |||||||||
7. | Gemeinsame Entwicklungsperspektiven für den großstädtisch geprägten Kernraum entwickeln, Plattformen und Instrumente der stadtregionalen Kooperation weiter entwickeln, interkommunale Raumentwicklung ausbauen; | |||||||||
8. | Förder- und Umsetzungsprogramme als Impuls für Stadtregionale Perspektiven verstärken. |
(2) Für den mittelstädtisch geprägten Kernraum der Stadtregion Gmunden - Vöcklabruck und der Stadtregion Steyr sind künftig insbesondere folgende spezifischen Ziele zu verfolgen:
1. | Die Gliederung des Siedlungsgefüges durch Sicherung ausreichender Grün- und Erholungsräume gewährleisten; | |||||||||
2. | Gemeinsame Entwicklungsperspektiven erarbeiten; | |||||||||
3. | Verbesserung der interkommunalen Kooperation insbesondere bei der Abstimmung zwischen den Bereichen Siedlung und Verkehr sowie bei der Standortentwicklung; | |||||||||
4. | Interkommunale Raumentwicklung forcieren mit besonderer Berücksichtigung | |||||||||
a) | der Sicherung und planvollen Entwicklung von hochwertigen großflächig zusammenhängenden Standortreserven für Wohnen und Betriebe, | |||||||||
b) | einer räumlichen Trennung von immissionsempfindlichen Nutzungen (Wohnen, Tourismus, Erholung) und Betriebsstandorten, | |||||||||
c) | der Berücksichtigung des Landschaftsbildes bei der Anlage von Betriebs- und Gewerbezonen, | |||||||||
d) | des Erhalts von Grünzügen zwischen den Siedlungsteilen sowie | |||||||||
e) | der Weiterentwicklung der Erholungsfunktion der Kulturlandschaft; | |||||||||
5. | Ergänzendes spezifisches Ziel für die Stadtregion Gmunden - Vöcklabruck: | |||||||||
Schutz der Landschaft von Traun- und Attersee vor weiterer Zersiedlung und Sicherung der naturräumlichen Qualität als wesentlicher Faktor für den landschaftsgebundenen Tourismus; | ||||||||||
6. | Ergänzendes spezifisches Ziel für die Stadtregion Steyr: | |||||||||
Forcierung von Kooperationen mit den angrenzenden niederösterreichischen Gemeinden. |
(3) Für die kleinstädtisch geprägten Kernräume sind künftig insbesondere folgende spezifischen Ziele zu verfolgen:
1. | Die Gliederung des Siedlungsgefüges durch Festlegung klarer Siedlungsgrenzen gewährleisten; | |||||||||
2. | Die Stärkung der Innenstädte durch eine Forcierung der Stadterneuerung und Ortskernrevitalisierung unterstützen; | |||||||||
3. | Interkommunale Raumentwicklung forcieren mit besonderer Berücksichtigung: | |||||||||
a) | der Sicherung und planvollen Entwicklung von hochwertigen großflächig zusammenhängenden Standortreserven für Wohnen und Betriebe, | |||||||||
b) | der Attraktivierung und Belebung der Innenstädte bei gleichzeitiger Vermeidung der Neuerrichtung großflächiger, nicht autoaffiner Handelseinrichtungen an den Siedlungsrändern, | |||||||||
c) | einer maßvollen Verdichtung im Siedlungsbestand und einer flächensparenden Siedlungsentwicklung sowie | |||||||||
d) | von Haltestellen des öffentlichen Verkehrs mit hoher Bedienqualität. |
(4) Für die kleinregionalen Kernräume und die Kleinzentren mit besonderer Versorgungsfunktion sind künftig insbesondere folgende spezifischen Ziele zu verfolgen:
1. | Wirtschaftliche Rahmenbedingungen verbessern und Situierung überkommunaler Versorgungseinrichtungen auf die jeweiligen Zentren konzentrieren; | |||||||||
2. | Fokussierung der Siedlungsentwicklung auf die Kernräume und Kleinzentren sowie maßvolle Verdichtung der Zentren zur Sicherung des wirtschaftlichen Potentials für Versorgungs- und Dienstleistungsbetriebe, der sozialen Infrastruktur sowie attraktiver Angebote für den öffentlichen Verkehr; | |||||||||
3. | Gemeinsame Nutzung hochwertiger interkommunaler Betriebsstandorte und Wirtschaftsparks in der Kleinregion; | |||||||||
4. | Förderung der Aktivitäten der Ortsentwicklung zur Stärkung der kleinregionalen Identität. |
(5) Für die Achsenräume sind künftig insbesondere folgende spezifischen Ziele zu verfolgen:
1. | Siedlungsgliederung durch Festlegung klarer Siedlungsgrenzen und durch Sicherung raumgliedernder Strukturen gewährleisten; | |||||||||
2. | Hochwertige Natur- und Kulturlandschaftsteilräume sichern und attraktive Naherholungsmöglichkeiten durch Freihaltung ausreichender Grünflächen schaffen; | |||||||||
3. | Standorträume für Betriebsansiedlungen ganzheitlich qualitätsvoll ordnen und weiterentwickeln, konkrete Nutzungsstrategien insbesondere für hochwertige Standorte an den Anschlussstellen der hochrangigen Verkehrsinfrastrukturen festlegen; | |||||||||
4. | Konzentration verkehrsintensiver Nutzungen an sehr gut erschlossenen Standorten; | |||||||||
5. | Flächensparende Siedlungsentwicklung durch maßvolle Verdichtung der Ortszentren und Nutzungsoptimierungen bei großflächigen Betriebs- und Handelseinrichtungen; | |||||||||
6. | Ergänzendes spezifisches Ziel für den Achsenraum Allhaming - Vorchdorf: | |||||||||
Verbesserung der Angebote des öffentlichen Verkehrs entlang der Achse; | ||||||||||
7. | Ergänzendes spezifisches Ziel für den Achsenraum Wels - Grieskirchen: | |||||||||
Weiterentwicklung der Erholungsfunktion der reich strukturierten Kulturlandschaft im Hinblick auf die Absicherung des Kurtourismus. |
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