§ 1 Oö. LAROP 2017 § 1

Oö. LAROP 2017 - Oö. Landesraumordnungsprogramm 2017

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

Das Oö. Landesraumordnungsprogramm 2017 legt in Durchführung der Raumordnungsziele und -grundsätze die spezifischen Ziele der Landesentwicklung fest. Darüber hinaus werden für Teilräume weitere Ziele für die künftige räumliche Ordnung und Entwicklung definiert.

In Kraft seit 01.03.2017 bis 31.12.9999
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