Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des auf ihre Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich folgenden Tages in Kraft. Gleichzeitig tritt die Landarbeiterkammerwahlordnung 1973, LGBl. Nr. 44/1973, in der Fassung LGBl. Nr. 94/1990, außer Kraft.
In Kraft seit 06.04.1997 bis 31.12.9999
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