Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.12.2024
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben kommt der Landarbeiterkammer insbesondere zu:
1.
In Kraft seit 01.07.2022 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 6 Oö. LAKG 1996
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 6 Oö. LAKG 1996 selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 6 Oö. LAKG 1996