Art. 3 Oö. KFLG

Oö. KFLG - Oö. Kranken- und Unfallfürsorgegesetz für Landesbedienstete

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.12.2024

Artikel III

Inkrafttreten

(Anm: Übergangsrecht zur StF LGBl. Nr. 57/2000)

 

(1) Dieses Landesgesetz tritt mit 1. Oktober 2000 in Kraft.

 

(2) Verordnungen auf Grund dieses Landesgesetzes und Verfahren zur Bestellung der in diesem Landesgesetz vorgesehenen Organe dürfen bereits von dem der Kundmachung dieses Landesgesetzes folgenden Tag an erlassen bzw. durchgeführt werden; derartige Verordnungen bzw. Bestellungen werden aber frühestens mit Inkrafttreten dieses Landesgesetzes wirksam.

In Kraft seit 01.10.2000 bis 31.12.9999
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