Besondere Ernennungserfordernisse
für die Verwendungsgruppe W 2
(Grundstufe; zugeteilte Wachebeamte)
Als Wachebeamter der Grundstufe der Verwendungsgruppe W 2 darf ernannt werden, wer
1. | die Gemeindebeamtenprüfung für den Wachdienst (W 2) erfolgreich abgelegt hat oder | |||||||||
2. | die Gemeindebeamtenprüfung für den Wachdienst (W 3) erfolgreich abgelegt hat und eine sechsjährige Dienstzeit als Wachebeamter der Verwendungsgruppe W 3 aufweist. |
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