Oö. Finanzgeschäfte-Verordnung (Oö. FGV) Fundstelle

Oö. FGV - Oö. Finanzgeschäfte-Verordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 10.06.2024

Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der nähere Bestimmungen über den Abschluss von Verträgen über Darlehen und sonstige Finanzgeschäfte, einschließlich Veranlagungen, im Bereich der Gemeinden und Statutarstädte erlassen werden (Oö. Finanzgeschäfte-Verordnung)

StF: LGBl.Nr. 21/2012

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 84 Abs. 7 Oö. Gemeindeordnung 1990, LGBl. Nr. 91, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 1/2012, sowie des § 58 Abs. 7 des Statuts für die Landeshauptstadt Linz 1992, LGBl. Nr. 7, des § 58 Abs. 7 des Statuts für die Stadt Steyr 1992, LGBl. Nr. 9, und § 58 Abs. 7 des Statuts für die Stadt Wels 1992, LGBl. Nr. 8, jeweils in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 1/2012, wird verordnet:

In Kraft seit 01.04.2012 bis 31.12.9999
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