Artikel II
In-Kraft-Treten
(Anm: Übergangsrecht zur Novelle LGBl. Nr. 67/2007)
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2008 in Kraft.
(2) Durch diese Verordnung tritt für Personen, die zum Zeitpunkt ihres In-Kraft-Tretens in einer numerisch niedrigeren Funktionslaufbahn (LD) eingereiht sind, als sich nach dieser Verordnung ergibt, keine Änderung in ihrer Einreihung ein.
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