§ 6 Oö. EV 2005

Oö. EV 2005 - Oö. Einreihungsverordnung 2005

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

§ 6

In-Kraft-Treten

 

(1) Diese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich folgenden Monatsersten in Kraft.

 

(2) Mit In-Kraft-Treten dieser Verordnung tritt die Oö. Einreihungsverordnung, LGBl. Nr. 56/2001 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 118/2002, außer Kraft; sie ist jedoch weiterhin auf Sachverhalte anzuwenden, die sich bis zu diesem Zeitpunkt ereignet haben.

In Kraft seit 01.10.2005 bis 31.12.9999
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