Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 04.04.2025
(1)Absatz einsDiese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich folgenden Monatsersten in Kraft.
(2)Absatz 2Mit In-Kraft-Treten dieser Verordnung tritt die Oö. Einreihungsverordnung, LGBl. Nr. 56/2001 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 118/2002, außer Kraft; sie ist jedoch weiterhin auf Sachverhalte anzuwenden, die sich bis zu diesem Zeitpunkt ereignet haben.Mit In-Kraft-Treten dieser Verordnung tritt die Oö. Einreihungsverordnung, Landesgesetzblatt Nr. 56 aus 2001, in der Fassung der Verordnung Landesgesetzblatt Nr. 118 aus 2002,, außer Kraft; sie ist jedoch weiterhin auf Sachverhalte anzuwenden, die sich bis zu diesem Zeitpunkt ereignet haben.
In Kraft seit 01.10.2005 bis 31.12.9999
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