Gesamte Rechtsvorschrift Oö. EV 2005

Oö. Einreihungsverordnung 2005

Oö. EV 2005
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Stand der Gesetzesgebung: 07.10.2024

§ 1 Oö. EV 2005 Bewertungskriterien


(1) Bei der Bewertung sind die im § 22 Oö. GG 2001 angeführten Bewertungskriterien in folgenden Abstufungen zu berücksichtigen. Für die einzelnen Kriterien bzw. Abstufungen sind insbesondere folgende Merkmale charakteristisch.

 

(2) Fachwissen (§ 22 Abs. 2 Z 1 Oö. GG 2001):

 

Abstufungen

Merkmale

 

1.

Einfache Fähigkeiten und Kenntnisse

Durch einfache Arbeitsanweisung vermittelbare Grundkenntnisse sind erforderlich.

 

 

 

 

 

2.

Fachliche Grundkenntnisse

Durch Anlernen vermittelbare Kenntnisse für

 

 

 

-

einfache und standardisierte Arbeitsvorgänge oder

 

 

-

für die Verwendung einfacher technischer Einrichtungen

 

 

 

sind erforderlich.

 

 

 

 

 

3.

Fachkenntnisse

Durch Praxis erworbene Fertigkeiten oder methodische Kenntnisse in bestimmten Fachgebieten, einschließlich der Fertigkeiten oder Kenntnisse zum Gebrauch von Spezialeinrichtungen sind erforderlich.

 

 

 

 

 

4.

Fortgeschrittene Fachkenntnisse

Im Arbeitsprozess gewonnene und durch zusätzliche Ausbildung (z. B. Matura) erweiterte Fachkenntnisse sind erforderlich.

 

 

 

 

 

5.

Grundlegende spezielle oder wissenschaftliche Kenntnisse

Durch breite Erfahrung, zusätzliche Weiterbildung oder formelle Fach- oder Hochschulausbildung vermittelte Kenntnisse, die das Können und Verstehen von Techniken, Methoden und Zusammenhängen sowie wissenschaftlicher Theorien und Grundsätze ermöglichen, sind erforderlich.

 

 

 

 

 

6.

Ausgereifte spezielle oder wissenschaftliche Kenntnisse

Durch mehrjährige Erfahrungen in der Praxis erworbene, fundierte Kenntnisse in Spezialgebieten oder das Wissen zur Beherrschung komplexer Arbeitsgebiete sind erforderlich.

 

 

 

 

 

7.

Beherrschung von komplexen Aufgaben oder von Spezialbereichen

Durch langjährige Erfahrung sowie durch umfassende Fortbildung erworbene Kenntnisse zur Beherrschung von

 

 

-

Techniken und Theorien einschließlich ihrer Umsetzung in einem speziellen Aufgabengebiet oder

 

 

 

-

komplexen und vielschichtigen Aufgabengebieten

 

 

 

sind erforderlich.

 

 

(3) Managementwissen (§ 22 Abs. 2 Z 2 Oö. GG 2001):

 

Abstufungen

Merkmale

1.

Minimal

Ausführung einer Aufgabe, die nach Zielsetzung und Inhalt weitgehend spezifiziert ist und keine Überwachung anderer Stellen umfasst.

 

 

 

2.

Begrenzt

Durchführung oder Überwachung der Durchführung einer oder mehrerer dem Ziel und Inhalt nach klar festgelegter Aufgaben unter angemessener Berücksichtigung ihrer Beziehung zu angrenzenden Sachgebieten.

 

 

 

3.

Homogen

Interne Integration von ihrer Zielsetzung nach weitgehend einheitlichen Unterfunktionen oder verwandten Teilbereichen sowie externe Koordination mit anderen Funktionen oder Bereichen.

 

 

 

4.

Heterogen

Integration und Koordination von Funktionen oder Bereichen, die auf Grund ihrer Größe oder Komplexität eigene und teilweise divergierende Zielsetzungen entwickeln.

 

 

 

5.

Breit

Integration und Koordination von allen Funktionen sowie Bereichen des Unternehmens oder der Organisation.

 

(4) Umgang mit Menschen (§ 22 Abs. 2 Z 3 Oö. GG 2001):

 

Abstufungen

Merkmale

1.

Minimal

Eine durchschnittliche Höflichkeit und Gewandtheit im Umgang mit Menschen ist erforderlich.

 

 

 

2.

Wichtig

Die Fähigkeit, andere zu verstehen, anzuleiten und zu unterstützen ist von Bedeutung. Überzeugung und Argumentation erfolgt auf der Basis von Sachwissen.

 

 

 

3.

Unentbehrlich:

Interaktion mit anderen zur Beeinflussung und Veränderung von deren Verhaltensweisen ist unentbehrlich. Dies beinhaltet die Entwicklung und Begeisterung anderer sowie die Schaffung eines entsprechenden Arbeitsklimas.

(Anm: LGBl. Nr. 67/2007)

 

(5) Denkrahmen (§ 22 Abs. 2 Z 4 Oö. GG 2001):

 

Abstufungen

Merkmale

1.

Strikte Routine

Einfache und detaillierte Anweisungen bestimmen das Denken.

 

 

 

2.

Routine

Standardisierte Routineabläufe und genaue Anweisungen bestimmen das Denken.

 

 

 

3.

Teilroutine

Geringfügig verschiedenartige Verfahrensweisen unter Verwendung von Präzedenzfällen sowie vorgegebenen Methoden und Normen bestimmen das Denken.

 

 

 

4.

Methoden und Normen

Wesentlich verschiedenartige Verfahrensweisen unter Verwendung von bekannten Methoden und Normen bestimmen das Denken.

 

 

 

5.

Grundsätze und Ziele

Klar definierte Grundsätze und Richtlinien sowie vorgegebene Ziele in Teilbereichen bestimmen das Denken.

 

 

 

6.

Grob definierte Grundsätze,Zielsetzungen

Grob definierte Unternehmens- oder Organisationsrichtlinien und spezifizierte Unternehmens- oder Organisationsziele bestimmen das Denken.

 

 

 

7.

Gesamt-strategischorientiert

Grundsätze der allgemeinen Unternehmens- oder Organisationspolitik und Gesamtziele bestimmen das Denken.

 

(6) Denkanforderung (§ 22 Abs. 2 Z 5 Oö. GG 2001):

 

Abstufungen

Merkmale

1.

Wiederholend

Identische Situationen, deren Lösung eine einfache Auswahl aus dem Gelernten erfordert, sind zu bewältigen.

 

 

 

2.

Ähnlich

Ähnliche Situationen, deren Lösung eine sorgfältige Unterscheidung und Auswahl aus dem Gelernten erfordern, sind zu bewältigen.

 

 

 

3.

Unterschiedlich

Unterschiedliche Situationen, die eine Problemanalyse und Suche nach Lösungswegen im Rahmen des gesicherten Standes des Wissens erfordern, sind zu bewältigen.

 

 

 

4.

Adaptiv

Komplexe Situationen, die eine Analyse, Interpretation, Bewertung und besondersausgeprägte Urteilsfähigkeit oder konstruktives und innovatives Denken erfordern, sind zu bewältigen; Strategien sind zu entwickeln.

 

(7) Handlungsfreiheit (§ 22 Abs. 2 Z 6 Oö. GG 2001):

 

Abstufungen

Merkmale

1.

Detailliert angewiesen

Direkte und detaillierte Anweisungen sowieunmittelbare Kontrolle bestimmen das Handeln.

 

 

 

2.

Angewiesen

Anordnungen und bestehende Arbeitsvorschriften sowie unmittelbare Kontrolle bestimmen das Handeln.

 

 

 

3.

Standardisiert

Vorgegebene Arbeitsweisen und Verfahren, allgemeine Arbeitsvorschriften sowie Teilergebnis- und Erfolgskontrolle bestimmen das Handeln.

 

 

 

4.

Richtliniengebunden

Arbeitsweisen und Verfahren, die aus der Praxis heraus entstanden oder für die genaue Richtlinien vorhanden sind sowie eine allgemeine Erfolgskontrolle bestimmen das Handeln.

 

 

 

5.

Allgemein geregelt

Allgemeine Vorgangsweisen und Verfahren, für die generelle Regelungen oder Richtlinien vorhanden sind, sowie die Erreichung definierter Ziele bestimmen das Handeln.

 

 

 

6.

Funktionsorientiert

Grobe Ziele oder Ziele in bestimmten Bereichen bestimmen das Handeln.

 

 

 

7.

Strategisch orientiert

Strategische Zielsetzungen sowie die generelle Unternehmens- oder Organisationspolitik bestimmen das Handeln.

 

(8) Dimension nach finanziellen Auswirkungen des Verwaltungshandelns pro Jahr (§ 22 Abs. 2 Z 7 Oö. GG 2001):

 

Abstufungen

Merkmale

1.

Minimal

finanzielle Auswirkungen des Handelns sind unbedeutend

 

 

 

2.

Sehr klein

bis 500.000 Euro

 

 

 

3.

Klein

bis 5.000.000 Euro

 

 

 

4.

Mittel

bis 50.000.000 Euro

 

 

 

5.

Groß

bis 500.000.000 Euro

 

 

 

6.

Sehr groß

bis 5.000.000.000 Euro

 

(9) Einfluss auf Ergebnisse (§ 22 Abs. 2 Z 9 Oö. GG 2001):

 

Abstufungen

Merkmale

1.

Gering

Der Beitrag erfolgt durch informative, registrierende oder ähnliche Leistungen, die von anderen im Zusammenhang mit bestimmten, wichtigen Ergebnissen benutzt werden.

 

 

 

2.

Beitragend

Erbringung von interpretierenden, beratenden oder Assistenzleistungen zur Unterstützung der Entscheidungen und Handlungen anderer.

 

 

 

3.

Anteilig

Die Mitwirkung (außer mit eigenen Mitarbeitern und Vorgesetzten) innerhalb oder außerhalb der eigenen Organisationseinheit beim Entscheiden und Durchführen von Aufgaben ist erforderlich.

 

 

 

4.

Entscheidend

Es besteht die volle Verantwortung für Endergebnisse, die anteilige Verantwortung der anderen Mitwirkenden ist untergeordnet.

 

(10) Zwischenstufen:

1.

Zwischenstufen können bei folgenden im § 1 genannten Bewertungskriterien angewendet werden:

1.

Fachwissen

2.

Managementwissen

3.

Denkrahmen

4.

Denkanforderung

5.

Handlungsfreiheit

6.

Dimension

7.

Einfluss auf Ergebnisse

2.

Wird in einem der beiden Bewertungskriterien der Denkleistung (§ 22 Abs. 1 Z 2 Oö. GG 2001) eine Zwischenstufe vergeben, so darf im jeweils anderen Kriterium keine weitere Zwischenstufe zur Bewertung herangezogen werden.

§ 2 Oö. EV 2005


  1. (1)Absatz einsFolgende Verwendungen werden gemäß § 21 Oö. GG 2001 den einzelnen Funktionslaufbahnen (LD) zugeordnet:Folgende Verwendungen werden gemäß Paragraph 21, Oö. GG 2001 den einzelnen Funktionslaufbahnen (LD) zugeordnet:

LD

Funktion

Dienststelle

 

 

 

25

 

 

 

1. Reinigungskraft

 

 

2. Hilfsarbeiter/Hilfsarbeiterin

 

 

3. Kanzleihilfskraft, Amtswart/Amtswartin

 

24

 

 

 

Reinigungskraft im Patienten-/Patientinnenbereich

Krankenanstalt, Pflege- und Betreuungszentrum

23

 

 

 

1. Angelernte(r) Arbeiter/Arbeiterin

 

 

2. Erhaltungsarbeiter/Erhaltungsarbeiterin

 

 

3. Portier/Portierin

 

22

 

 

 

1. Bediensteter/Bedienstete nach dem Medizinischen Assistenz-berufe-Gesetz

 

 

2. Hausarbeiter/Hausarbeiterin

 

 

3. Kanzleibediensteter/Kanzleibedienstete

 

21

 

 

 

1. Portier/Portierin mit zusätzlicher Verwendung (insbesondere Notfalldienst)

 

 

2. Sekretär/Sekretärin im Schreibdienst

 

 

3. Dienstkraftwagenlenker/Dienstkraftwagenlenkerin (PKW)

 

 

4. Schulwart/Schulwartin

 

 

5. Medizinische(r) Masseur/Masseurin

 

 

6. Kanzleibediensteter/Kanzleibedienstete mit zusätzlichen Auf-gaben

 

20

 

 

 

1. Qualifizierte Kanzleikraft

 

 

2. Kassier/Kassierin

 

 

3. Pflegeassistent/Pflegeassistentin

Krankenanstalt

 

4. Sekretär/Sekretärin im medizinischen Schreibdienst

Krankenanstalt

 

5. Sekretär/Sekretärin

 

19

 

 

 

1. Facharbeiter/Facharbeiterin

 

 

2. Sekretär/Sekretärin für leitende Bedienstete der LD 9 und numerisch höherer LD

 

 

3. Sekretär/Sekretärin mit eigenständigen Bearbeitungsaufgaben

 

 

4. Pharmazeutisch-kaufmännische(r) Assistent/Assistentin

Krankenanstalt

18

 

 

 

1. Altenfachbetreuer/Altenfachbetreuerin

Landespflege- und Betreuungszentrum

 

2. Buchhalter/Buchhalterin

 

 

3. Sachbearbeiter/Sachbearbeiterin im medizinischen Dienst

Bezirkshauptmannschaft

 

4. Polier/Polierin

 

 

5. Schulsekretär/Schulsekretärin

 

 

6. Sekretär/Sekretärin für leitende Bedienstete der LD 8 bis 6

 

 

7. Küchenleiter/Küchenleiterin in kleinen Küchen

 

 

8. Sachbearbeiter/Sachbearbeiterin

 

 

9. Referent/Referentin in Ausbildung

 

 

10. Kochgruppenleiter/Kochgruppenleiterin

Krankenanstalt

 

11. Pflegefachassistent/Pflegefachassistentin

Krankenanstalt

17

 

 

 

1. Qualifizierte(r) Buchhalter/Buchhalterin

 

 

2. Werkstattleiter/Werkstattleiterin

 

 

3. Bauaufsichtsorgan

 

 

4. Medizinisch-technische Fachkraft

Krankenanstalt

 

5. Sozialpädagoge/Sozialpädagogin

 

 

6. Qualifizierte(r) Sachbearbeiter/Sachbearbeiterin

 

 

7. Sachbearbeiter/Sachbearbeiterin im Bürgerservice

Bezirkshauptmannschaft

 

8. Sekretär/Sekretärin für Abteilungsleiter und Abteilungsleiter-innen der LD 5

Amt der Landesregierung

 

9. Küchenleiter/Küchenleiterin

Berufsschule

 

10. Objektbetreuer/Objektbetreuerin

Amt der Landesregierung

 

11. Agrartechniker/Agrartechnikerin

 

 

12. Tunnelbetriebstechniker/Tunnelbetriebstechnikerin

 

16

 

 

 

1. Küchenleiter/Küchenleiterin

Pflege- und Betreuungszentrum

 

2. Kanzleileiter/Kanzleileiterin

 

 

3. Sekretär/Sekretärin für leitende Bedienstete der LD 4, 3 und 2

 

 

4. Behindertenpädagoge/Behindertenpädagogin

 

 

5. Qualifizierte(r) Sachbearbeiter/Sachbearbeiterin mit besonderer Funktion

 

 

6. Erste(r) Buch- und Kassenführer/Buch- und Kassenführerin

Pflege- und Betreuungszentrum

15

 

 

 

1. Bediensteter/Bedienstete des gehobenen medizinisch-technischen Dienstes

Krankenanstalt

 

2. Verwaltungsleiter/Verwaltungsleiterin einer Straßenmeisterei

 

 

3. Medizintechniker/Medizintechnikerin oder Krankenhaus-techniker/Krankenhaustechnikerin

Krankenanstalt

 

4. Turnusarzt/Turnusärztin in Ausbildung zum Arzt/zur Ärztin für Allgemeinmedizin (TAA, TAA+)

Krankenanstalt

 

5. Diplomierte(r) Gesundheits- und Krankenpfleger/Gesundheits- und Krankenpflegerin

Krankenanstalt

 

6. Hebamme auf Stationen

Krankenanstalt

 

7. Akademische(r) Referent/Referentin in Ausbildung

 

14

 

 

 

1. Bediensteter/Bedienstete des gehobenen medizinisch-technischen Dienstes mit besonderen Aufgaben

Krankenanstalt

 

2. Berufsschulverwalter/Berufsschulverwalterin

Berufsschule mit Internat

 

3. Brückenmeister/Brückenmeisterin

 

 

4. Forstaufsichtsorgan

 

 

5. Küchenleiter/Küchenleiterin in großen Küchen

 

 

6. Lebensmittelaufsichtsorgan

 

 

7. Referent/Referentin

 

 

8. Gewässermeister/Gewässermeisterin

 

 

9. Sicherheitsfachkraft

 

 

10. Sozialpädagoge/Sozialpädagogin mit pädagogischer Sonderaus-bildung

 

 

11. Lehrer/Lehrerin für Gesundheits- und Krankenpflege

Gesundheits- und Krankenpflegeschule

 

12. Diplomierte(r) Gesundheits- und Krankenpfleger/Gesundheits- und Krankenpflegerin mit Spezialisierung nach dem GuKG

Krankenanstalt

 

13. Sozialarbeiter/Sozialarbeiterin

 

 

14. Kreißzimmerhebamme

Krankenanstalt

13

 

 

 

1. Sozialarbeiter/Sozialarbeiterin – Familiensozialarbeit mit Erzie-hungshilfe

 

 

2. Lehrer/Lehrerin an einer Medizinisch-Technischen Akademie

Medizinisch-Technische Akademie

 

3. Prüftechniker/Prüftechnikerin (Medizintechnik)

Krankenanstalt

 

4. Straßenmeister/Straßenmeisterin

 

 

5. Psychotherapeut/Psychotherapeutin

Krankenanstalt

 

6. Referent/Referentin mit besonderer Funktion

 

 

7. Leitende(r) diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger/ diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin von Stationen, Ambulanzen oder Tageskliniken

Krankenanstalt

 

8. Turnusarzt/Turnusärztin in Ausbildung zum Facharzt/zur Fachärztin (TAF, TAF+)

Krankenanstalt

 

9. Bauleiter/Bauleiterin

 

12

 

 

 

1. Arzt/Ärztin für Allgemeinmedizin (AA)

Krankenanstalt

 

2. Psychologe/Psychologin, Jugendpsychologe/Jugendpsychologin

 

 

3. Sachverständiger/Sachverständige

 

 

4. Bauleiter/Bauleiterin (Spezial-, Sonderbaustellen); Gebiets-leiter/Gebietsleiterin (zentral)

 

 

5. Leitende(r) Bediensteter/Bedienstete des gehobenen medizinisch-technischen Dienstes

Krankenanstalt

 

6. Leitende(r) diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger/ diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin von großen Stationen, großen Ambulanzen oder großen Tageskliniken oder mit Spezialisierung nach dem GuKG

Krankenanstalt

 

7. Referent/Referentin Krankenhaus- oder Medizintechnik

Krankenanstalt

 

8. Leitende(r) Referent/Referentin

Bezirkshauptmannschaft

11

 

 

 

1. Arzt/Ärztin für Allgemeinmedizin mit spezifischen Kenntnissen (AA+)

Krankenanstalt

 

2. Technische(r) Betriebsleiter/Betriebsleiterin

Krankenanstalt

 

3. Forsttechniker/Forsttechnikerin (Forstwirt/Forstwirtin)

 

 

4. Akademische(r) Referent/Referentin

 

 

5. Klinische(r) Psychologe/Psychologin

 

 

6. Spezialsachverständiger/Spezialsachverständige

 

 

7. Brückenbezirksleiter/Brückenbezirksleiterin

 

10

 

 

 

1. Facharzt/Fachärztin (FA)

Krankenanstalt

 

2. Amtstierarzt/Amtstierärztin

 

 

3. Amtsarzt/Amtsärztin

 

 

4. Straßenbezirksleiter/Straßenbezirksleiterin

 

 

5. Leitende(r) Referent/Referentin – Amtsleitung

Bezirkshauptmannschaft

 

6. Bereichsleiter/Bereichsleiterin Personalverwaltung

Krankenanstalt

 

7. Bereichsleiter/Bereichsleiterin Einkauf und Beschaffungslogistik

Krankenanstalt

 

8. Bereichsleiter/Bereichsleiterin Rechnungswesen

Krankenanstalt

 

9. Technische(r) Betriebsleiter/Betriebsleiterin

große Krankenanstalt

9

 

 

 

1. Facharzt/Fachärztin mit spezifischen Kenntnissen (FA+)

Krankenanstalt

 

2. Konsiliarfacharzt/Konsiliarfachärztin (FA+)

Krankenanstalt

8

 

 

 

1. Abteilungsleiter/Abteilungsleiterin

Bezirkshauptmannschaft

 

2. Leiter/Leiterin von Instituten für Hygiene und Mikrobiologie, medizinische und chemische Labordiagnostik, Nuklearmedizin, Pathologie und Radiologie (Primararzt/Primarärztin) (PA8)

Krankenanstalt

7

 

 

 

Leiter/Leiterin von bettenführenden Abteilungen, von Instituten für Anästhesiologie und Intensivmedizin sowie Instituten für physikalische Medizin (Primararzt/Primarärztin) (PA7)

Krankenanstalt

6

 

 

 

1. Kaufmännische(r) Direktor/Direktorin

Krankenanstalt mittlerer Größe

 

2. Pflegedirektor/Pflegedirektorin

Krankenanstalt mittlerer Größe

5

 

 

 

1. Abteilungsleiter/Abteilungsleiterin

Amt der Landesregierung

 

2. Kaufmännische(r) Direktor/Direktorin

große Krankenanstalt

 

3. Pflegedirektor/Pflegedirektorin

große Krankenanstalt

4

 

 

 

Bezirkshauptmann/Bezirkshauptfrau

Bezirkshauptmannschaft

3

 

 

 

Leiter/Leiterin einer Abteilungsgruppe bzw. einer Abteilung mit Direktionsstatus

 

2

 

 

 

 

 

1

 

 

 

Landesamtsdirektor/Landesamtsdirektorin

 

  1. (2)Absatz 2Sofern in der Spalte „Dienststelle“ nichts angeführt ist, gilt die Verwendung für alle in Betracht kommenden Bereiche im Landesdienst.

§ 3 Oö. EV 2005


  1. (1)Absatz einsDie Verwendungen „Referent/Referentin in Ausbildung“ (LD 18) und „akademische(r) Referent/Referentin in Ausbildung“ (LD 15) dürfen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen die Dauer von 24 Monaten nicht übersteigen. Länger als drei Monate dauernde Karenzurlaube oder sonstige Abwesenheiten vom Dienst hemmen den Ablauf dieser Frist. Liegt die Abwesenheit vorwiegend im dienstlichen Interesse, kann bestimmt werden, dass der Fristenlauf nicht gehemmt wird.
  2. (2)Absatz 2Wird das Ausbildungsziel nicht erreicht und wird das Dienstverhältnis trotzdem fortgesetzt oder steht kein entsprechender Dienstposten zur Verfügung, kann die Frist des Abs. 1 um höchstens zwölf Monate verlängert werden. Das Ausbildungsziel ist erreicht, wenn die letzte Dienstbeurteilung auf „entsprechend“ gemäß § 60f Abs. 1 Z 1 Oö. LVBG lautet und die vorgeschriebene Dienstausbildung erfolgreich absolviert wurde.Wird das Ausbildungsziel nicht erreicht und wird das Dienstverhältnis trotzdem fortgesetzt oder steht kein entsprechender Dienstposten zur Verfügung, kann die Frist des Absatz eins, um höchstens zwölf Monate verlängert werden. Das Ausbildungsziel ist erreicht, wenn die letzte Dienstbeurteilung auf „entsprechend“ gemäß Paragraph 60 f, Absatz eins, Ziffer eins, Oö. LVBG lautet und die vorgeschriebene Dienstausbildung erfolgreich absolviert wurde.
  3. (3)Absatz 3Nach Ablauf eines Jahres der Frist des Abs. 1 ist zu prüfen, wie weit durch bereits erworbenes Wissen eine Verwendung als Sachbearbeiter/Sachbearbeiterin (für Referenten/Referentinnen in Ausbildung) bzw. eines/einer Referenten/Referentin (für akademische Referenten/Referentinnen in Ausbildung) möglich ist. Ergibt diese Prüfung eine entsprechende Verwendbarkeit, so ist abweichend von Abs. 1 die Einreihung in LD 17 für Referenten/Referentinnen in Ausbildung bzw. LD 14 für akademische Referenten/Referentinnen in Ausbildung vorzunehmen.Nach Ablauf eines Jahres der Frist des Absatz eins, ist zu prüfen, wie weit durch bereits erworbenes Wissen eine Verwendung als Sachbearbeiter/Sachbearbeiterin (für Referenten/Referentinnen in Ausbildung) bzw. eines/einer Referenten/Referentin (für akademische Referenten/Referentinnen in Ausbildung) möglich ist. Ergibt diese Prüfung eine entsprechende Verwendbarkeit, so ist abweichend von Absatz eins, die Einreihung in LD 17 für Referenten/Referentinnen in Ausbildung bzw. LD 14 für akademische Referenten/Referentinnen in Ausbildung vorzunehmen.
  4. (4)Absatz 4Nach Ablauf der Frist des Abs. 1 bzw. 2 ist im Fall der Fortsetzung des Dienstverhältnisses der/die bisherige „Referent/Referentin in Ausbildung“ bzw. der/die bisherige „akademische Referent/Referentin in Ausbildung“ höherwertig zu verwenden und dieser Verwendung entsprechend einzureihen. Dies ist bis zum Ablauf von fünf Jahren ab Beginn der Frist nach Abs. 1 beim/bei der bisherigen „Referent/Referentin in Ausbildung“ zumindest die LD 16, beim/bei der bisherigen „akademischen Referenten/Referentin in Ausbildung“ zumindest die LD 13. Spätestens nach Ablauf von fünf Jahren ist der Referent/die Referentin in Ausbildung zumindest als Referent/Referentin (LD 14), der akademische Referent/die akademische Referentin in Ausbildung als akademische(r) Referent/Referentin (LD 11) zu verwenden.Nach Ablauf der Frist des Absatz eins, bzw. 2 ist im Fall der Fortsetzung des Dienstverhältnisses der/die bisherige „Referent/Referentin in Ausbildung“ bzw. der/die bisherige „akademische Referent/Referentin in Ausbildung“ höherwertig zu verwenden und dieser Verwendung entsprechend einzureihen. Dies ist bis zum Ablauf von fünf Jahren ab Beginn der Frist nach Absatz eins, beim/bei der bisherigen „Referent/Referentin in Ausbildung“ zumindest die LD 16, beim/bei der bisherigen „akademischen Referenten/Referentin in Ausbildung“ zumindest die LD 13. Spätestens nach Ablauf von fünf Jahren ist der Referent/die Referentin in Ausbildung zumindest als Referent/Referentin (LD 14), der akademische Referent/die akademische Referentin in Ausbildung als akademische(r) Referent/Referentin (LD 11) zu verwenden.

(Anm: LGBl.Nr. 43/2024)Anmerkung, LGBl.Nr. 43/2024)

§ 4 Oö. EV 2005


§ 4

Provisorische Einreihung

 

(1) Für die provisorische Einreihung nach § 24 Oö. GG 2001 ist der II. Teil 1. und 3. Abschnitt der Oö. Landes-Vertragsbedienstetenverordnung sinngemäß anzuwenden, wobei

1.

LD 15 der Entlohnungsgruppe a

2.

LD 18 der Entlohnungsgruppe b

3.

LD 22 den Entlohnungsgruppen c, p 1 und p 2

4.

LD 25 den Entlohnungsgruppen d, e, p 3, p 4 und p 5

gleichzuhalten ist und die in der Oö. Landes-Vertragsbedienstetenverordnung vorgegebene Voraussetzung der bisherigen Verwendung im Landesdienst nicht zur Anwendung gelangt.

§ 5 Oö. EV 2005 Verweisungen


Soweit in dieser Verordnung oder ihrem Anhang auf Bundesgesetze oder Bundesverordnungen verwiesen wird, sind diese in folgender Fassung anzuwenden:

  • -Strichaufzählung

§ 5a Oö. EV 2005 § 5a


(1) An Qualifikationsausgleich gemäß § 7 Abs. 1 Oö. Gehaltsgesetz 2001 können zuerkannt werden:

1.

36 Monate für Verwendungen, bei denen ein Fachhochschulstudium oder Universitätsstudium auf Bachelorniveau mit mindestens 180 ECTS-Punkten oder eine vergleichbare diplomierte Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege erforderlich ist,

2.

48 Monate für Verwendungen, für die ein Diplomstudium auf Masterniveau mit mindestens 240 ECTS-Punkten erforderlich ist,

3.

60 Monate für Verwendungen, für die ein Diplomstudium mit mindestens 300 ECTS-Punkten erforderlich ist sowie

4.

72 Monate für Verwendungen, für die ein Studium der Humanmedizin mit mindestens 360 ECTS-Punkten erforderlich ist.

(2) An maximal anrechenbaren Zeiten gemäß § 8 Abs. 3 Oö. Gehaltsgesetz 2001, wobei die Kriterien des § 8 Abs. 3 letzter Satz ausreichen, sind anzurechnen:

1.

bis zu 18 Monate für die Funktionslaufbahnen LD 25 und LD 24 sowie

2.

bis zu 36 Monate für die Funktionslaufbahnen LD 23, LD 22, LD 21 sowie LD 20 Z 1, 2, 3, 5 und 6, LD 19 Z 2 sowie LD 18 Z 5 und 6.

 

(Anm: LGBl.Nr. 6/2017)

§ 6 Oö. EV 2005


§ 6

In-Kraft-Treten

 

(1) Diese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich folgenden Monatsersten in Kraft.

 

(2) Mit In-Kraft-Treten dieser Verordnung tritt die Oö. Einreihungsverordnung, LGBl. Nr. 56/2001 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 118/2002, außer Kraft; sie ist jedoch weiterhin auf Sachverhalte anzuwenden, die sich bis zu diesem Zeitpunkt ereignet haben.

Anlage

Anl. 1 Oö. EV 2005


1. Reinigungskraft

Aufgaben:

Vornahme von allgemeinen Reinigungsarbeiten

Verwendungsvoraussetzungen:

Grundkenntnisse über Wirkung und Anwendung von Reinigungsmitteln und -geräten

2. Hilfsarbeiter und Hilfsarbeiterin

Aufgaben:

Vornahme von manuellen Tätigkeiten, wie Tragen von Gegenständen, Küchenhilfsdienst, einfache Gartenarbeiten (zB Rasen mähen, Laub kehren); teilweise Reinigungsarbeiten

Verwendungsvoraussetzungen:

Grundkenntnisse über die verwendeten Geräte und Materialien

3. Kanzleihilfskraft, Amtswart und Amtswartin

Aufgaben:

Empfang, Übernahme, Verteilung, Transport und Versendung von Akten/Poststücken; Botengänge sowie unterstützende Dienstleistungen (zB Herstellung von Kopien)

Verwendungsvoraussetzungen:

Grundkenntnisse der Allgemeinen Vorschriften zur Dokumentenverwaltung und allgemeine EDV-Kenntnisse

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 24

Reinigungskraft im Patienten-/Patientinnenbereich

Aufgaben:

Vornahme von Reinigungsarbeiten in Krankenanstalten oder Pflege- und Betreuungszentren und Ambulanzen, die im zeitlich überwiegenden Ausmaß auf bettenführenden Stationen oder im OP-Bereich erfolgen; regelmäßiger, unmittelbarer Kontakt mit Patienten/Patientinnen

Verwendungsvoraussetzungen:

Grundkenntnisse über Wirkung und Anwendung von Reinigungsmitteln und -geräten; Grundkenntnisse der Hygiene

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 23

1. Angelernter Arbeiter und angelernte Arbeiterin

Aufgaben:

Vornahme manueller Tätigkeiten in Verwendungen, die keinen Lehrabschluss voraussetzen; Facharbeiten werden nur unter Anleitung ausgeübt

Verwendungsvoraussetzungen:

Grundsätzliches handwerkliches Geschick

2. Erhaltungsarbeiter und Erhaltungsarbeiterin

Aufgaben:

Einfache Ausbesserungs- und Erhaltungsarbeiten zB an Straßen, Verkehrsleiteinrichtungen sowie Brücken und Flussbauten unter Anleitung und in der Regel innerhalb einer Arbeitspartie; Reinigungsarbeiten und fallweise Strecken-dienstfahrten

Verwendungsvoraussetzungen:

Handwerkliches Geschick und technisches Verständnis

3. Portier und Portierin

Aufgaben:

Anlaufstelle und Kontaktperson beim Betreten eines Gebäudes; Ein- und Ausgangskontrolle

Verwendungsvoraussetzungen:

Kommunikationsfreudigkeit; freundliches Auftreten

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 22

1. Bediensteter und Bedienstete nach dem Medizinischen Assistenzberufe-Gesetz

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem MABG

Verwendungsvoraussetzungen:

Fachkenntnisse nach dem MABG

2. Hausarbeiter und Hausarbeiterin

Aufgaben:

Selbständige Durchführung diverser Instandhaltungs- und Kleinreparaturarbeiten im Bereich der Gebäudeverwaltung

Verwendungsvoraussetzungen:

Handwerkliches Geschick und technisches Verständnis

3. Kanzleibediensteter und Kanzleibedienstete

Aufgaben:

Protokollierung, Evidenthaltung sowie standardisierte Zuordnung von Aktenstücken und Posteingangsstücken

Verwendungsvoraussetzungen:

Grundkenntnisse der Allgemeinen Vorschriften zur Dokumentenverwaltung; EDV-Kenntnisse

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 21

1. Portier und Portierin mit zusätzlicher Verwendung (insbesondere Notfalldienst)

Aufgaben:

Anlaufstelle und Kontaktperson beim Betreten eines Gebäudes; Ein- und Ausgangskontrolle; zusätzliche Verwendung, insbesondere bei Notfällen bzw. im Aufnahmedienst im Bereich der Krankenanstalten oder Pflege- und Betreuungszentren oder im Rahmen besonderer Sicherheitsaufgaben

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau eines Mittelschulabsolventen/einer Mittelschulabsol-ventin; Kommunikationsfreudigkeit; freundliches Auftreten; Grundkenntnisse der EDV

2. Sekretär und Sekretärin im Schreibdienst

Aufgaben:

Schreiben von Diktaten (persönlich oder vom Band) mittels Textverarbeitung; Vornahme von Reinschriften

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau einer Lehrabschlussprüfung als Bürokauf-mann/Bürokauffrau oder eines verwandten Lehrberufs

3. Dienstkraftwagenlenker und Dienstkraftwagenlenkerin (PKW)

Aufgaben:

Lenken von Kraftfahrzeugen der Klasse B, verbunden mit Hol- und Bringdiensten; Wartung und Pflege von Kfz

Verwendungsvoraussetzungen:

Lenkberechtigung für die Führerschein-Klasse B; mehrjährige Praxis im Lenken von PKW; technisches und handwerkliches Geschick

4. Schulwart und Schulwartin

Aufgaben:

Einfache Reparatur- und Instandhaltungsaufgaben; Gebäude-zustandskontrolle; Entgegennahme von Warenlieferungen; Schneeräumdienst; Betreuung von Außenanlagen

Verwendungsvoraussetzungen:

Handwerkliches und technisches Geschick; EDV-Kenntnisse

5. Medizinischer Masseur und medizinische Masseurin

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem Medizinischen Masseur- und Heilmasseurgesetz bzw. der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen:

Fachkenntnisse auf Grund gesetzlich vorgesehener Ausbildung

6. Kanzleibediensteter und Kanzleibedienstete mit zusätzlichen Aufgaben

Aufgaben:

Protokollierung, Evidenthaltung sowie standardisierte Zuordnung von Aktenstücken und Posteingangsstücken sowie zusätzliche Aufgaben gemäß Allgemeinen Vorschriften zur Dokumentenverwaltung

Verwendungsvoraussetzungen:

Gute EDV-Kenntnisse; Kenntnisse der Allgemeinen Vorschriften zur Dokumentenverwaltung

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 20

1. Qualifizierte Kanzleikraft

Aufgaben:

Protokollierung, Evidenthaltung sowie Zuordnung von Aktenstücken und Posteingangsstücken – selbständige Bearbeitung innerhalb eines Fachbereichs; fachliche Anleitung von Kanzleihilfskräften und Kanzleibediensteten; fallweise Materialverwaltung; Beglaubigung von Ausfertigungen

Verwendungsvoraussetzungen:

Erhöhte Kenntnisse der Allgemeinen Vorschriften zur Dokumentenverwaltung; gute EDV-Kenntnisse

2. Kassier und Kassierin

Aufgaben:

Abwicklung des Zahlungsverkehrs

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau eines Mittelschulabsolventen/einer Mittelschulabsol-ventin; zusätzlich angeeignetes Fachwissen; hohe Genauigkeit

3. Pflegeassistent und Pflegeassistentin

Aufgaben:

Tätigkeiten der Pflegeassistenz nach dem GuKG

Verwendungsvoraussetzungen:

Fachkenntnisse auf Grund gesetzlich vorgesehener Ausbildung

4. Sekretär und Sekretärin im medizinischen Schreibdienst

Aufgaben:

Schreiben von Diktaten (persönlich oder vom Band) vorwiegend medizinischen Inhalts mittels Textverarbeitung; selbständiges Verfassen einfacher Standardbriefe; Ausfüllarbeiten; Vornahme von Reinschriften; fallweise Erteilung einfacher Telefonauskünfte; Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau einer Lehrabschlussprüfung als Bürokauf-mann/Bürokauffrau oder eines verwandten Lehrberufs; Kenntnisse der Schreibweise medizinischer Fachbegriffe

5. Sekretär und Sekretärin

Aufgaben:

Schreiben von Diktaten (persönlich oder vom Band) mittels Textverarbeitung; selbständiges Verfassen von Standard-briefen; Ausfüllarbeiten; Vornahme von Reinschriften; Erteilung einfacher Telefonauskünfte; darüber hinaus Sachbearbeitungstätigkeiten in untergeordnetem Ausmaß

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau einer Lehrabschlussprüfung als Bürokauf-mann/Bürokauffrau oder eines verwandten Lehrberufs; gute EDV-Kenntnisse

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 19

1. Facharbeiter und Facharbeiterin

Aufgaben:

Einsatz im erlernten oder in einem verwandten Lehrberuf

Verwendungsvoraussetzungen:

Fachkenntnisse durch einschlägige Lehrabschlussprüfung oder Lehrabschluss in einem verwandten Lehrberuf (Lehrberufs-liste iVm. § 7 BAG) oder einem Lehrberuf nach dem Oö. Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungs-gesetz 1991. Dieses Niveau kann auch durch Ablegung der Facharbeiter-/Facharbeiterinnen-Aufstiegsprüfung ersetzt werdenFachkenntnisse durch einschlägige Lehrabschlussprüfung oder Lehrabschluss in einem verwandten Lehrberuf (Lehrberufs-liste in Verbindung mit Paragraph 7, BAG) oder einem Lehrberuf nach dem Oö. Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungs-gesetz 1991. Dieses Niveau kann auch durch Ablegung der Facharbeiter-/Facharbeiterinnen-Aufstiegsprüfung ersetzt werden

2. Sekretär und Sekretärin für leitende Bedienstete der LD 9 und numerisch höherer LD

Aufgaben:

Schreiben von Diktaten (persönlich oder vom Band) mittels Textverarbeitung; selbständiges Verfassen von Standard-briefen; Ausfüllarbeiten; Vornahme von Reinschriften; Terminvereinbarung und -planung; Erteilung von Telefonauskünften; Kundenbetreuung;

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau einer Lehrabschlussprüfung als Bürokauf-mann/Bürokauffrau oder eines verwandten Lehrberufs; gute EDV-Kenntnisse

3. Sekretär und Sekretärin mit eigenständigen Bearbeitungsaufgaben

Aufgaben:

Schreiben von Diktaten (persönlich oder vom Band) mittels Textverarbeitung; selbständiges Verfassen von Standard-briefen; Ausfüllarbeiten; Vornahme von Reinschriften; Erteilung einfacher Telefonauskünfte; darüber hinaus Sachbearbeitungstätigkeiten in erheblichem, aber nicht überwiegendem Ausmaß

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau einer Lehrabschlussprüfung als Bürokauf-mann/Bürokauffrau oder eines verwandten Lehrberufs; gute EDV-Kenntnisse

4. Pharmazeutisch-kaufmännischer Assistent und pharmazeutisch-kaufmännische Assistentin

Aufgaben:

Aufgaben gemäß gesetzlichem Berufsbild

Verwendungsvoraussetzungen:

Fachwissen gemäß gesetzlicher Ausbildung; zusätzlich angeeignetes Fachwissen; große Sorgfalt wegen Medikamentenumgang

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 18

1. Altenfachbetreuer und Altenfachbetreuerin

Aufgaben:

Aufgaben nach dem Oö. Altenfachbetreuungs- und Heimhilfe-gesetz

Verwendungsvoraussetzungen:

Fachkenntnisse auf Grund gesetzlich vorgesehener Ausbildung

2. Buchhalter und Buchhalterin

Aufgaben:

Buchführung; Führung der Kassengeschäfte; Einleitung, Durchführung und Überwachung des Zahlungsvollzugs; Rechnungskontrolle; Vorarbeiten für den Rechnungsabschluss

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau eines Handelsschulabsolventen/einer Handelsschul-absolventin oder Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer sonstigen 3-jährigen berufsbildenden mittleren Schule oder Lehrabschlussprüfung als Bürokaufmann/Bürokauffrau oder eines verwandten Lehrberufs; gute EDV-Kenntnisse; hohe Genauigkeit

3. Sachbearbeiter und Sachbearbeiterin im medizinischen Dienst

Aufgaben:

Mitwirkung im Sanitätsdienst einer Bezirkshauptmannschaft (zB Vorbeugung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten, Suchtmittelangelegenheiten)

Verwendungsvoraussetzungen:

Absolvierung der Ausbildung zum Ordinationsassistenten/zur Ordinationsassistentin; gute EDV-Kenntnisse

4. Polier und Polierin

Aufgaben:

Selbständige Koordination und Anleitung von Facharbeiten, Überwachung von Baustellen; Führung einer Arbeitspartie, der Hilfsarbeiter/Hilfsarbeiterinnen, angelernte Arbeiter/ Arbeiterinnen und/oder Facharbeiter/Facharbeiterinnen angehören

Verwendungsvoraussetzungen:

Qualifikation eines Facharbeiters/einer Facharbeiterin gemäß LD 19; einschlägige Fachkenntnisse und Ablegung der Polierprüfung/Polierinnenprüfung. Die Prüfung kann durch Absolvierung einer Baufachschule, Bauhandwerkerschule, Werkmeisterschule oder einer vergleichbaren Ausbildung ersetzt werden. Fähigkeit zur Führung von Arbeitspartien

5. Schulsekretär und Schulsekretärin

Aufgaben:

Schreiben von Diktaten (persönlich oder vom Band) mittels Textverarbeitung; selbständiges Verfassen von Standard-briefen; Ausfüllarbeiten; Schülerstammdatenverwaltung und Verwaltung von Schulprogrammen; interne/externe Ansprech-person

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau einer Lehrabschlussprüfung als Bürokauf-mann/Bürokauffrau oder eines verwandten Lehrberufs; sehr gute EDV-Kenntnisse

6. Sekretär und Sekretärin für leitende Bedienstete der LD 8 bis 6

Aufgaben:

Schreiben von Diktaten (persönlich oder vom Band) mittels Textverarbeitung; selbständiges Verfassen von Standard-briefen; Ausfüllarbeiten; Vornahme von Reinschriften; Terminvereinbarung und -planung; Erteilung von Telefonauskünften; zusätzliche Hilfestellungen im Bereich der Büroabwicklung; Zeiterfassung; Kundenbetreuung

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau einer Lehrabschlussprüfung als Bürokauf-mann/Bürokauffrau oder eines verwandten Lehrberufs; sehr gute EDV-Kenntnisse

7. Küchenleiter und Küchenleiterin in kleinen Küchen

Aufgaben:

Leitung von Küchen mit jährlich bis zu 30.000 Verpflegstagen (VT = Summe der gewichteten Essensportionen; Gewichtung: 1 Frühstücksportion = 1/6 VT, 1 Mittagessensportion = 3/6 VT und 1 Abendessensportion = 2/6 VT); Verantwortung für den Speiseplan und Einkauf; Vorgesetztenfunktion

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau einer Lehrabschlussprüfung als Koch/Köchin; Fähigkeit zur Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung sowie Kenntnisse der Sicherheits- und Hygienerichtlinien für Großküchen

8. Sachbearbeiter und Sachbearbeiterin

Aufgaben:

Tätigkeiten im Verwaltungs- und Wirtschaftsbereich; dazu gehört insbesondere

  1. a)Litera a

    9. Referent und Referentin in Ausbildung

    Aufgaben:

    Ausführung von für die Ausbildung zum Referenten/zur Referentin (LD 14) notwendigen Tätigkeiten

    Verwendungsvoraussetzungen:

    Abschluss einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden höheren Schule oder Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer höheren Schule mit langjähriger Erfahrung in der öffentlichen Verwaltung

    10. Kochgruppenleiter und Kochgruppenleiterin

    Aufgaben:

    Leitung einer Kochgruppe in der Küche einer Krankenanstalt

    Verwendungsvoraussetzungen:

    Niveau einer Lehrabschlussprüfung als Koch/Köchin; Fachkenntnisse zB im Bereich Diätküche; mehrjährige einschlägige Berufspraxis; Kenntnisse der Mitarbeiterführung/ Mitarbeiterinnenführung sowie der Hygiene

    11. Pflegefachassistent und Pflegefachassistentin

    Aufgaben:

    Tätigkeiten der Pflegefachassistenz nach dem GuKG

    Verwendungsvoraussetzungen:

    Fachkenntnisse auf Grund gesetzlich vorgesehener Ausbildung

    FUNKTIONSLAUFBAHN LD 17

    1. Qualifizierter Buchhalter und qualifizierte Buchhalterin

    Aufgaben:

    Buchführung; Führung der Kassengeschäfte; Einleitung, Durchführung und Überwachung des Zahlungsvollzugs; Rechnungskontrolle; Rechnungsabschlussarbeiten; Anord-nungskontrolle

    Verwendungsvoraussetzungen:

    Niveau eines Handelsschulabsolventen/einer Handelsschul-absolventin oder Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer sonstigen 3-jährigen berufsbildenden mittleren Schule oder Lehrabschlussprüfung als Bürokaufmann/Bürokauffrau oder eines verwandten Lehrberufs; gute EDV-Kenntnisse; hohe Genauigkeit und Selbständigkeit

    2. Werkstattleiter und Werkstattleiterin

    Aufgaben:

    Beaufsichtigung und Leitung einer Gruppe von Arbeitern/Arbeiterinnen oder Facharbeitern/Facharbeiterinnen

    Verwendungsvoraussetzungen:

    Qualifikation eines Facharbeiters/einer Facharbeiterin gemäß LD 19; Fachkenntnisse auf Grund längerer Berufspraxis; Fähigkeit zur Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung; Kenntnisse in der Unfallverhütung

    3. Bauaufsichtsorgan

    Aufgaben:

    Selbständige Koordination und Anleitung von Facharbeiten; Überwachung und Koordination von Baustellen; Führung einer Arbeitspartie, der Hilfsarbeiter/Hilfsarbeiterinnen, angelernte Arbeiter/Arbeiterinnen und/oder Fach-arbeiter/Facharbeiterinnen angehören. Zusätzliche Leitungs-funktion insb. in Bezug auf die Tätigkeit von Fremdfirmen; Kontaktperson zu Behörden und Anrainern/Anrainerinnen

    Verwendungsvoraussetzungen:

    Qualifikation eines Facharbeiters/einer Facharbeiterin gemäß LD 19; einschlägige Fachkenntnisse und Ablegung der Polierprüfung/Polierinnenprüfung. Die Prüfung kann durch die Absolvierung einer Baufachschule, Bauhandwerkerschule, Werkmeisterschule oder einer vergleichbaren Ausbildung ersetzt werden. Koordinationsgeschick; Fähigkeit zur Führung von Arbeitspartien

    4. Medizinisch-technische Fachkraft (MTF) in Krankenanstalten

    Aufgaben:

    Tätigkeiten nach dem MTF-SHD-G; Tätigkeiten in Krankenanstalten; breites Einsatzgebiet im Rahmen der gesetzlichen Befugnisse

    Verwendungsvoraussetzungen:

    Fachkenntnisse nach dem MTF-SHD-G

    5. Sozialpädagoge und Sozialpädagogin

    Aufgaben:

    Betreuung und Erziehung von Jugendlichen nach vorgegebenem Erziehungs- und Betreuungsauftrag

    Verwendungsvoraussetzungen:

    Ausbildung gemäß dem II. Teil 1. Abschnitt lit. C Z 26 Oö. LVBVAusbildung gemäß dem römisch II. Teil 1. Abschnitt lit. C Ziffer 26, Oö. LVBV

    6. Qualifizierter Sachbearbeiter und qualifizierte Sachbearbeiterin

    Aufgaben:

    Tätigkeiten im Verwaltungs- und Wirtschaftsbereich; dazu gehört insbesondere

    1. a)Litera a

      7. Sachbearbeiter und Sachbearbeiterin im Bürgerservice

      Aufgaben:

      Tätigkeiten, die bei den Bürgerservicestellen der Bezirkshauptmannschaften anfallen, wie zB Ausstellen von Führerscheinen, Reisepässen oder ähnlichen Dokumenten, Service- und Auskunftsleistungen, Beschwerdemanagement

      Verwendungsvoraussetzungen:

      Niveau eines Handelsschulabsolventen/einer Handelsschul-absolventin oder Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer sonstigen 3-jährigen berufsbildenden mittleren Schule oder Lehrabschlussprüfung als Bürokaufmann/Bürokauffrau oder eines verwandten Lehrberufs; gute EDV-Kenntnisse

      8. Sekretär und Sekretärin für Abteilungsleiter und Abteilungsleiterinnen der LD 5

      Aufgaben:

      Schreiben von Diktaten (persönlich oder vom Band) mittels Textverarbeitung; selbständiges Verfassen von Standard-briefen; Ausfüllarbeiten; Vornahme von Reinschriften; Terminvereinbarung und -planung; Erteilung von Telefon-auskünften; zusätzliche Hilfestellung im Bereich der Büroabwicklung; Zeiterfassung; Kundenbetreuung; Tätig-keiten im Bereich der Personalverwaltung

      Verwendungsvoraussetzungen:

      Niveau einer Lehrabschlussprüfung als Bürokauf-mann/Bürokauffrau oder eines verwandten Lehrberufs; sehr gute EDV-Kenntnisse

      9. Küchenleiter und Küchenleiterin in Berufsschulen

      Aufgaben:

      Leitung von Küchen in Berufsschulen; Verantwortung für den Speiseplan und Einkauf; Vorgesetztenfunktion

      Verwendungsvoraussetzungen:

      Niveau einer Lehrabschlussprüfung als Koch/Köchin; Fähigkeit zur Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung sowie Kenntnisse der Sicherheits- und Hygienerichtlinien für Großküchen

      10. Objektbetreuer und Objektbetreuerin

      Aufgaben:

      Durchführen von Zustands- und Erhaltungskontrollen der Gebäude des Amtes der Oö. Landesregierung; Aufsicht über das Reinigungspersonal; Veranlassen von notwendigen Reparatur- bzw. Erhaltungsarbeiten; Betreuung der haustechnischen Anlagen; Schließ- und Sicherheitsdienst; Führungsdienst

      Verwendungsvoraussetzungen:

      Absolvierung einer technischen berufsbildenden mittleren Schule oder technische bzw. handwerkliche Ausbildung; technisches Verständnis und handwerkliches Geschick; Grundkenntnisse von technischen Anlagen; hohes Sorgfaltsbewusstsein

      11. Agrartechniker und Agrartechnikerin

      Aufgaben:

      Tätigkeiten im agrartechnischen Dienst zur Unterstützung der agrartechnischen Referenten/Referentinnen insbesondere in der Geländeaufnahme und der Erstellung agrartechnischer Operate

      Verwendungsvoraussetzungen:

      Lehrabschlussprüfung zum Vermessungstechniker/zur Vermessungstechnikerin sowie zusätzliche Ausbildung zum Agrartechniker/zur Agrartechnikerin

      12. Tunnelbetriebstechniker und Tunnelbetriebstechnikerin

      Aufgaben:

      Überwachung und Betrieb der Straßentunnel; Wartung, Instandhaltung und Reparatur der betriebs- und sicherheitstechnischen Tunnelbetriebsanlagen

      Verwendungsvoraussetzungen:

      Lehrabschlussprüfung im elektrotechnischen oder elektronischen Bereich oder vergleichbare Ausbildung

      FUNKTIONSLAUFBAHN LD 16

      1. Küchenleiter und Küchenleiterin in Pflege- und Betreuungszentren

      Aufgaben:

      Leitung von Küchen von Pflege- und Betreuungszentren; Verantwortung für den Speiseplan und den Einkauf; Vorgesetztenfunktion

      Verwendungsvoraussetzungen:

      Niveau einer Lehrabschlussprüfung als Koch/Köchin; Fähigkeit zur Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung sowie Kenntnisse der Sicherheits- und Hygienerichtlinien für Großküchen

      2. Kanzleileiter und Kanzleileiterin

      Aufgaben:

      Leitung einer Kanzlei beim Amt der Landesregierung; Umsetzung organisatorischer Maßnahmen kanzleiintern und mit den Dienststellen; Protokollierung, Evidenthaltung sowie Zuordnung von Aktenstücken und Posteingangsstücken nach komplexen Kriterien; fallweise Materialverwaltung; Beglaubigung von Ausfertigungen

      Verwendungsvoraussetzungen:

      Niveau eines Handelsschulabsolventen/einer Handelsschul-absolventin oder eines Absolventen/einer Absolventin einer sonstigen 3-jährigen berufsbildenden mittleren Schule oder Lehrabschlussprüfung als Bürokaufmann/Bürokauffrau oder eines verwandten Lehrberufs; erweiterte Fachkenntnisse auf Grund Berufspraxis; detaillierte Kenntnisse der Allgemeinen Vorschriften zur Dokumentenverwaltung; sehr gute EDV-Kenntnisse; Fähigkeit zur Mitarbeiterführung/Mitarbeiterin-nenführung

      3. Sekretär und Sekretärin für leitende Bedienstete der LD 4, 3 und 2

      Aufgaben:

      Schreiben von Diktaten (persönlich oder vom Band) mittels Textverarbeitung; selbständiges Verfassen von Standard-briefen; Ausfüllarbeiten; Vornahme von Reinschriften; Terminvereinbarung und -planung; Erteilung von Telefonauskünften; zusätzliche Hilfestellungen im Bereich der Büroabwicklung; Zeiterfassung; Kundenbetreuung; Tätig-keiten im Bereich der Personalverwaltung

      Verwendungsvoraussetzungen:

      Niveau einer Lehrabschlussprüfung als Bürokaufmann/Büro-kauffrau oder eines verwandten Lehrberufs; sehr gute EDV-Kenntnisse

      4. Behindertenpädagoge und Behindertenpädagogin

      Aufgaben:

      Arbeit mit und für Menschen mit besonderen Bedürfnissen (zB durch Begleitung, Beratung, Förderung und Hilfe); Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung

      Verwendungsvoraussetzungen:

      Ausbildung zum diplomierten Behindertenpädagogen/zur diplomierten Behindertenpädagogin oder gleichwertige Qualifikation

      5. Qualifizierter Sachbearbeiter und qualifizierte Sachbearbeiterin mit besonderer Funktion

      Aufgaben:

      Tätigkeiten im Verwaltungs- und Wirtschaftsbereich; dazu gehört insbesondere

      1. a)Litera a

        6. Erster Buch- und Kassenführer und erste Buch- und Kassenführerin (Pflege- und Betreuungszentrum)

        Aufgaben:

        Buchführung; Führung der Kassengeschäfte; Einleitung, Durchführung und Überwachung des Zahlungsvollzugs; Rechnungskontrolle; Rechnungsabschlussarbeiten; Anord-nungskontrolle; Vorgesetztenfunktion

        Verwendungsvoraussetzungen:

        Niveau eines Handelsschulabsolventen/einer Handelsschul-absolventin oder Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer sonstigen 3-jährigen berufsbildenden mittleren Schule oder Lehrabschlussprüfung als Bürokaufmann/Bürokauffrau oder eines verwandten Lehrberufs; gute EDV-Kenntnisse; hohe Genauigkeit und besonderes Maß an Selbständigkeit

        FUNKTIONSLAUFBAHN LD 15

        1. Bediensteter und Bedienstete des gehobenen medizinisch-technischen Dienstes

        Aufgaben:

        Tätigkeiten nach dem MTD-Gesetz und der Anstaltsordnung

        Verwendungsvoraussetzungen:

        Erweiterte Fachkenntnisse auf Grund gesetzlicher Vorschriften (MTD-Gesetz)

        2. Verwaltungsleiter und Verwaltungsleiterin einer Straßenmeisterei

        Aufgaben:

        Leitung der Verwaltung einer Straßenmeisterei

        Verwendungsvoraussetzungen:

        Niveau eines Handelsschulabsolventen/einer Handelsschul-absolventin oder Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer sonstigen 3-jährigen berufsbildenden mittleren Schule oder Lehrabschlussprüfung als Bürokaufmann/Bürokauffrau oder eines verwandten Lehrberufs; gute EDV-Kenntnisse; Kenntnisse und Erfahrungen in wirtschaftlichen und administrativen (Verwaltungs-)Abläufen

        3. Medizintechniker und Medizintechnikerin oder Krankenhaustechniker und Krankenhaus-technikerin

        Aufgaben:

        Prüfung, Wartung, Instandhaltung und Instandsetzung von elektrischen oder elektronischen (Steuer-)Anlagen, von Netzwerkverkabelung und Grundversorgung der IT-Hardware; Prüfung, Wartung, Instandhaltung und Instandsetzung von Wasserversorgungsanlagen und -geräten und sanitären Einrichtungen bzw. der hauseigenen Dampferzeugung, der Kälte-, Lüftungs- und medizinischen Gasanlagen; Neuerrichtung bzw. Erweiterung von elektrischen Anlagen, Montage von Geräten, Anlagen und medizinischen Gasanlagen sowie sanitären Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen; Installation, Programmierung, Konfiguration und Überprüfung von Hardware- und Software-Komponenten der Gebäudeleittechnik (zB Netzwerke oder Bussysteme). Koordination und Durchführung von Instandhaltungen (Inspektion, Wartung, Instandsetzung, Kontrolle und Prüfung) bei Medizinprodukten; Bereitschaft zu gewerksübergreifenden Notfalldiensten

        Verwendungsvoraussetzungen:

        Erweiterte Fachkenntnisse auf Grund von Lehrabschluss und Berufspraxis; fachübergreifendes technisches Verständnis

        4. Turnusarzt und Turnusärztin in Ausbildung zum Arzt/zur Ärztin für Allgemeinmedizin (TAA, TAA+)

        Aufgaben:

        Tätigkeiten nach dem Ärztegesetz, der Ärzte-Ausbildungsordnung sowie der Anstaltsordnung

        Verwendungsvoraussetzungen:

        Universitätsstudium der Humanmedizin

        5. Diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger und Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin

        Aufgaben:

        Gehobener Dienst der Gesundheits- und Krankenpflege nach dem GuKG, Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung

        Verwendungsvoraussetzungen:

        Fachkenntnisse auf Grund gesetzlich vorgesehener Ausbildung

        6. Hebamme auf Stationen

        Aufgaben:

        Tätigkeiten nach dem Hebammengesetz und der Anstaltsordnung; Einsatz nicht im überwiegenden Ausmaß im Kreißzimmer

        Verwendungsvoraussetzungen:

        Fachkenntnisse nach dem Hebammengesetz

        7. Akademischer Referent und akademische Referentin in Ausbildung

        Aufgaben:

        Ausführung von für die Ausbildung zum/zur akademischen Referenten/Referentin (LD 11) notwendigen Tätigkeiten

        Verwendungsvoraussetzungen:

        Spezielle Fachkenntnisse durch Absolvierung eines Universitätsstudiums oder Fachhochschulstudiengangs (jeweils mindestens 240 ECTS)

        FUNKTIONSLAUFBAHN LD 14

        1. Bediensteter und Bedienstete des gehobenen medizinisch-technischen Dienstes mit besonderen Aufgaben

        Aufgaben:

        Tätigkeiten nach dem MTD-Gesetz

        Verwendungsvoraussetzungen:

        Erweiterte Fachkenntnisse auf Grund gesetzlicher Vorschriften (MTD-Gesetz); besondere Kenntnisse durch mindestens 3-jährige krankenhausspezifische Tätigkeit

        2. Berufsschulverwalter und Berufsschulverwalterin

        Aufgaben:

        Leitung der Verwaltung einer Berufsschule mit Internatsbetrieb; leitende Funktion insbesondere im Bereich Finanzen und Personal (zB Einkauf, Aufsicht über die Stammdatenverwaltung); Verantwortung über den Internats-betrieb. Entspricht im Wesentlichen dem Aufgabenbereich des Fachdienstes gemäß § 31 Oö. LBG bzw. dem Verwaltungs- und Wirtschaftsfachdienst gemäß II. Teil 1. Abschnitt lit. C Z 19 Oö. LVBVLeitung der Verwaltung einer Berufsschule mit Internatsbetrieb; leitende Funktion insbesondere im Bereich Finanzen und Personal (zB Einkauf, Aufsicht über die Stammdatenverwaltung); Verantwortung über den Internats-betrieb. Entspricht im Wesentlichen dem Aufgabenbereich des Fachdienstes gemäß Paragraph 31, Oö. LBG bzw. dem Verwaltungs- und Wirtschaftsfachdienst gemäß römisch II. Teil 1. Abschnitt lit. C Ziffer 19, Oö. LVBV

        Verwendungsvoraussetzungen:

        Niveau eines Handelsschulabsolventen/einer Handelsschul-absolventin oder Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer sonstigen 3-jährigen berufsbildenden mittleren Schule oder Lehrabschlussprüfung als Bürokaufmann/Bürokauffrau oder eines verwandten Lehrberufs; gute EDV-Kenntnisse; Kenntnisse und Erfahrungen in wirtschaftlichen und administrativen (Verwaltungs-)Abläufen

        3. Brückenmeister und Brückenmeisterin

        Aufgaben:

        Leitung einer Brückenmeisterei; Abstimmung mit den übergeordneten Zentraldienststellen

        Verwendungsvoraussetzungen:

        Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer Baufachschule, einer Lehrabschlussprüfung in einem Bauhauptgewerbe mit gewerblicher Meisterprüfung, einer Bauhandwerkerschule oder einer vergleichbaren Ausbildung; grundsätzliche Kenntnisse der Verwaltung; rechtliche Kenntnisse; Fähigkeit zur Mitarbeiterführung/Mitarbeite-rinnenführung; mehrjährige Berufspraxis

        4. Forstaufsichtsorgan

        Aufgaben:

        Überprüfung der Einhaltung der forstrechtlichen Bestimmungen für die Waldbewirtschaftung; Beratung und Unterstützung der Forstwirte/Forstwirtinnen; Verwendung insbesondere im Außendienst; Mitverantwortung für die zielgerichtete forstliche Bewirtschaftung; Erstellung von einfachen Gutachten

        Verwendungsvoraussetzungen:

        Abschluss einer höheren Lehranstalt für Forstwirtschaft; Staatsprüfung für den Försterdienst/Försterinnendienst nach dem Forstgesetz; längere Berufspraxis

        5. Küchenleiter und Küchenleiterin in großen Küchen

        Aufgaben:

        Leitung von Küchen von Krankenanstalten sowie sonstiger Küchen mit jährlich über 70.000 Verpflegstagen (VT = Summe der gewichteten Essensportionen; Gewichtung: 1 Frühstücksportion = 1/6 VT, 1 Mittagessensportion = 3/6 VT und 1 Abendessensportion = 2/6 VT); Verantwortung für den Speiseplan einschließlich Diätkost und den Einkauf; Vorgesetztenfunktion

        Verwendungsvoraussetzungen:

        Niveau einer Lehrabschlussprüfung als Koch/Köchin; Fähigkeit zur Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung sowie Kenntnisse der Sicherheits- und Hygienerichtlinien für Großküchen; Zusatzkenntnisse durch Diätküche

        6. Lebensmittelaufsichtsorgan

        Aufgaben:

        Überprüfung, Kontrolle und Beratung in allen Angelegenheiten der Lebensmittelhygiene und der Einhaltung der sonstigen Bestimmungen des LMSVG und verwandter Gesetze

        Verwendungsvoraussetzungen:

        Abschluss einer einschlägigen berufsbildenden höheren Schule oder einer höheren Schule verbunden mit einer einschlägigen Lehrabschlussprüfung oder Facharbeiter-abschlussprüfung, Ausbildungslehrgang nach dem LMSVG; längere Berufspraxis

        7. Referent und Referentin

        Aufgaben:

        Tätigkeiten im Verwaltungs-, Wirtschafts- und Agrardienst; dazu gehört insbesondere

        1. a)Litera a

          8. Gewässermeister und Gewässermeisterin

          Aufgaben:

          Überwachung des Gewässerzustands; Projekt- und Baumanagement bei Instandhaltungsmaßnahmen und in der Gewässerpflege; Vertretung öffentlicher Interessen

          Verwendungsvoraussetzungen:

          Abschluss einer bautechnischen Ausbildung; Ausbildung zum Gewässermeister/zur Gewässermeisterin entsprechend ÖWAV Regelwerk oder vergleichbare Ausbildung; Fachkenntnisse auf Grund längerer Berufspraxis; Fähigkeit zur Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

          9. Sicherheitsfachkraft

          Aufgaben:

          Tätigkeiten nach dem ASchG/Oö. BSG 2017

          Verwendungsvoraussetzungen:

          Zulassungsvoraussetzungen und Fachausbildung nach der SFK-VO

          10. Sozialpädagoge und Sozialpädagogin mit pädagogischer Sonderausbildung (insbesondere in einer sozialpädagogischen Einrichtung)

          Aufgaben:

          Planung, Übernahme und Durchführung von Betreuungs- und Erziehungstätigkeiten, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen; Anleitung der Sozialpädagogen/Sozial-pädagoginnen

          Verwendungsvoraussetzungen:

          Fachkenntnisse auf Grund einer Ausbildung nach dem II. Teil 1. Abschnitt lit. B Z 16 Oö. LVBVFachkenntnisse auf Grund einer Ausbildung nach dem römisch II. Teil 1. Abschnitt lit. B Ziffer 16, Oö. LVBV

          11. Lehrer und Lehrerin für Gesundheits- und Krankenpflege

          Aufgaben:

          Tätigkeiten nach dem GuKG

          Verwendungsvoraussetzungen:

          Erweiterte Fachkenntnisse auf Grund einer Ausbildung und Sonderausbildung nach dem GuKG

          12. Diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger und Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin mit Spezialisierung nach dem GuKG

          Aufgaben:

          Gehobener Dienst der Gesundheits- und Krankenpflege und entsprechende Sonderausbildung oder Spezialisierung nach dem GuKG, Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung

          Verwendungsvoraussetzungen:

          Fachkenntnisse auf Grund einer Ausbildung und Sonderausbildung nach dem GuKG

          13. Sozialarbeiter und Sozialarbeiterin

          Aufgaben:

          Betreuung und Beratung von Menschen mit besonderen Bedürfnissen, drogen- und/oder alkoholabhängigen sowie sonstigen betreuungsbedürftigen Personen; Durchführung präventiver Familiensozialarbeit, Abklärung des Hilfebedarfs, Koordination und Durchführung von Hilfen und entwicklungsfördernden Angeboten sowie Schulsozialarbeit

          Verwendungsvoraussetzungen:

          Absolvierung einer Akademie für Sozialarbeit oder eines einschlägigen Fachhochschulstudiums oder eine sonstige gleichwertige Qualifikation nach dem Oö. KJHG 2014

          14. Kreißzimmerhebamme

          Aufgaben:

          Tätigkeiten nach dem Hebammengesetz und der Anstaltsordnung; Einsatz im überwiegenden Ausmaß im Kreißzimmer

          Verwendungsvoraussetzungen:

          Fachkenntnisse nach dem Hebammengesetz

          FUNKTIONSLAUFBAHN LD 13

          1. Sozialarbeiter und Sozialarbeiterin - Familiensozialarbeit mit Erziehungshilfe

          Aufgaben:

          Durchführung präventiver Familiensozialarbeit; Abklärung von Gefährdungsmeldungen und des Hilfebedarfs, Koordination und Durchführung von Hilfen nach dem Oö. KJHG 2014

          Verwendungsvoraussetzungen:

          Absolvierung einer Akademie für Sozialarbeit oder eines einschlägigen Fachhochschulstudiums oder eine sonstige gleichwertige Qualifikation nach dem Oö. KJHG 2014; besondere Kenntnisse durch mindestens 3-jährige facheinschlägige Berufserfahrung als Sozialarbeiter/Sozial-arbeiterin im Jugendbereich bzw. bei besonders betreuungsbedürftigen Personen

          2. Lehrer und Lehrerin an einer Medizinisch-Technischen Akademie

          Aufgaben:

          Tätigkeiten nach dem MTD-Gesetz

          Verwendungsvoraussetzungen:

          Erweiterte Fachkenntnisse auf Grund einer Ausbildung und Sonderausbildung nach dem MTD-Gesetz

          3. Prüftechniker und Prüftechnikerin (Medizintechnik)

          Aufgaben:

          Instandhaltung und Inbetriebnahme von Medizingeräten, Eingang- und Betriebsfähigkeitskontrolle, wiederkehrende sicherheitstechnische Prüfungen und messtechnische Kontrollen an Medizinprodukten

          Verwendungsvoraussetzungen:

          Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer höheren technischen Lehranstalt, einschlägiges Fachhochschulstudium oder technisches Universitätsstudium

          4. Straßenmeister und Straßenmeisterin

          Aufgaben:

          Leitung einer Straßenmeisterei; Abstimmung mit den übergeordneten Zentraldienststellen

          Verwendungsvoraussetzungen:

          Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer Baufachschule, einer Lehrabschlussprüfung in einem Bauhauptgewerbe mit gewerblicher Meisterprüfung, einer Bauhandwerkerschule oder einer vergleichbaren Ausbildung; grundsätzliche Kenntnisse der Verwaltung; rechtliche Kenntnisse; Fähigkeit zur Mitarbeiterführung/Mitarbeiter-innenführung; mehrjährige Berufspraxis

          5. Psychotherapeut und Psychotherapeutin

          Aufgaben:

          Tätigkeiten nach dem Psychotherapiegesetz und der Anstaltsordnung

          Verwendungsvoraussetzungen:

          Ausbildung nach dem Psychotherapiegesetz; Eintragung in die Psychotherapeutenliste/Psychotherapeutinnenliste oder Diplom der österreichischen Ärztekammer für Psychotherapie

          6. Referent und Referentin mit besonderer Funktion

          Aufgaben:

          Tätigkeiten im Verwaltungs-, Wirtschafts- und Agrardienst; dazu gehört insbesondere

          1. a)Litera a

            7. Leitender diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger und leitende diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin von Stationen, Ambulanzen oder Tageskliniken

            Aufgaben:

            Ausübung des Gehobenen Dienstes der Gesundheits- und Krankenpflege nach dem GuKG und der Anstaltsordnung. Eine eigenständige Station, Ambulanz oder Tagesklinik liegt vor, wenn diese als eigenständige Organisationseinheit geführt wird und dem leitenden Pflegepersonal mindestens sechs bedienstete Pflegekräfte zum Stichtag 1. Jänner unterstellt sind

            Verwendungsvoraussetzungen:

            Fachkenntnisse auf Grund einer Ausbildung und Weiterbildung für leitendes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal nach dem GuKG; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

            8. Turnusarzt und Turnusärztin in Ausbildung zum Facharzt/zur Fachärztin (TAF, TAF+)

            Aufgaben:

            Tätigkeiten nach dem Ärztegesetz, der Ärzte-Ausbildungsordnung und der Anstaltsordnung

            Verwendungsvoraussetzungen:

            Universitätsstudium der Humanmedizin

            9. Bauleiter und Bauleiterin

            Aufgaben:

            Projekt- und Baumanagement sowie Bauleitung bei normalen (nicht komplexen) Bauvorhaben

            Verwendungsvoraussetzungen:

            Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer einschlägigen höheren technischen Lehranstalt verbunden mit einer längeren Berufspraxis

            FUNKTIONSLAUFBAHN LD 12

            1. Arzt und Ärztin für Allgemeinmedizin (AA)

            Aufgaben:

            Tätigkeiten nach dem Ärztegesetz und der Anstaltsordnung

            Verwendungsvoraussetzungen:

            Universitätsstudium der Humanmedizin und Berechtigung zur selbständigen Ausübung des ärztlichen Berufs

            2. Psychologe und Psychologin bzw. Jugendpsychologe und Jugendpsychologin

            Aufgaben:

            Tätigkeiten nach dem Psychologengesetz, insbesondere auch die Erstattung von Gutachten im Verfahren nach dem Oö. KJHG 2014

            Verwendungsvoraussetzungen:

            Einschlägiges Universitätsstudium und sonstige Voraus-setzungen nach dem Psychologengesetz

            3. Sachverständiger und Sachverständige

            Aufgaben:

            Erstellung von Gutachten im jeweiligen Wissensgebiet

            Verwendungsvoraussetzungen:

            Absolvierung eines der Verwendung entsprechenden Universitätsstudiums bzw. Fachhochschulstudiengangs (jeweils mindestens 240 ECTS) oder Abschluss einer der Verwendung entsprechenden höheren technischen Lehranstalt verbunden mit einer längeren Berufspraxis

            4. Bauleiter und Bauleiterin (Spezial- oder Sonderbaustellen); Gebietsleiter und Gebietsleiterin (zentral)

            Aufgaben:

            Wie Bauleiter/Bauleiterin gemäß LD 13 bei überwiegend komplexen Bauvorhaben

            Verwendungsvoraussetzungen:

            Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer einschlägigen höheren technischen Lehranstalt; Fach-kenntnisse auf Grund mehrjähriger Berufspraxis

            5. Leitender Bediensteter und leitende Bedienstete des gehobenen medizinisch-technischen Dienstes

            Aufgaben:

            Tätigkeiten nach dem MTD-Gesetz und der Anstaltsordnung; Vorgesetztenfunktion über mindestens drei Bedienstete des medizinisch-technischen Dienstes oder einschlägiger Sanitätshilfsdienste; sind teilzeitbeschäftigte Bedienstete unterstellt, ist diese Voraussetzung erfüllt, wenn die Summe des Beschäftigungsausmaßes der Unterstellten mindestens 100 Wochenstunden beträgt

            Verwendungsvoraussetzungen:

            Fachkenntnisse auf Grund einer Ausbildung nach dem MTD-Gesetz und Absolvierung des Universitätslehrgangs für leitendes Personal in gehobenen medizinisch-technischen Diensten oder eine vergleichbare Sonderausbildung; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

            6. Leitender diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger und leitende diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin von großen Stationen, großen Ambulanzen oder großen Tageskliniken oder mit Spezialisierung nach dem GuKG

            Aufgaben:

            Ausübung des Gehobenen Dienstes der Gesundheits- und Krankenpflege nach dem GuKG; Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung; Vorgesetztenfunktion über mindestens 20 bedienstete Pflegekräfte zum Stichtag 1. Jänner oder bei Spezialisierung nach dem GuKG über mindestens sechs entsprechende bedienstete Pflegekräfte zum Stichtag 1. Jänner

            Verwendungsvoraussetzungen:

            Fachkenntnisse auf Grund einer entsprechenden und Sonderausbildung im jeweiligen Funktionsbereich sowie Weiterbildung für leitendes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal nach dem GuKG; Kenntnisse der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

            7. Referent und Referentin Krankenhaus- oder Medizintechnik

            Aufgaben:

            Mitwirkung bzw. Erstellung technischer Leistungsverzeichnisse, Projektleitung bei der Umsetzung von medizin- sowie haustechnischen Beschaffungen, Ausarbeitung von Wartungs- und Instandhaltungsstrategien, Mitarbeit bei der Umsetzung bzw. Erarbeitung unternehmensweiter Einbindungsstrategien von haustechnischen Geräten bzw. Medizinprodukten in das medizinische IT-Netzwerk, Risiko- und Qualitätsmanagement

            Verwendungsvoraussetzungen:

            Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer höheren technischen Lehranstalt, einschlägiges Fachhochschulstudium oder technisches Universitätsstudium

            8. Leitender Referent und leitende Referentin

            Aufgaben:

            Referent/Referentin (LD 14) in einer Bezirkshauptmannschaft mit Vorgesetztenfunktion; unmittelbare Unterstützung des Abteilungsleiters/der Abteilungsleiterin; Anlaufstelle für Kunden und Kundinnen; Verhandlungstätigkeit

            Verwendungsvoraussetzungen:

            Abschluss einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden höheren Schule oder Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer höheren Schule mit langjähriger Erfahrung in der öffentlichen Verwaltung; umfangreiches Fachwissen auf Grund mehrjähriger Berufspraxis; Verhandlungsgeschick und Fähigkeit zur Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

            FUNKTIONSLAUFBAHN LD 11

            1. Arzt und Ärztin für Allgemeinmedizin mit spezifischen Kenntnissen (AA+)

            Aufgaben:

            Tätigkeiten nach dem Ärztegesetz und der Anstaltsordnung

            Verwendungsvoraussetzungen:

            Universitätsstudium der Humanmedizin und Berechtigung zur selbständigen Ausübung des ärztlichen Berufs; besondere Kenntnisse durch mindestens 10-jährige krankenhaus-spezifische Tätigkeit

            2. Technischer Betriebsleiter und technische Betriebsleiterin

            Aufgaben:

            Leitung und Koordination des technischen Betriebsdienstes einer Krankenanstalt; Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung

            Verwendungsvoraussetzungen:

            Vertiefte Kenntnisse über den technischen Betriebsdienst; Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer höheren technischen Lehranstalt; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

            3. Forsttechniker und Forsttechnikerin (Forstwirt/Forstwirtin)

            Aufgaben:

            Erstellung von forsttechnischen Gutachten, Durchführung zB von Untersuchungen, Kontrollen, Studien nach Maßgabe des Forstgesetzes; in der Regel Vorgesetztenfunktion

            Verwendungsvoraussetzungen:

            Absolvierung eines Universitätsstudiums oder Fachhochschulstudiengangs der Forst- und Holzwirtschaft (jeweils mindestens 240 ECTS-Punkte); Staatsprüfung für den höheren Forstdienst entsprechend den forstrechtlichen Bestimmungen; Fachkenntnisse auf Grund längerer Berufspraxis; Fähigkeit zur Mitarbeiterführung/Mitarbeiter-innenführung

            4. Akademischer Referent und akademische Referentin

            Aufgaben:

            Wahrnehmung der rechtlichen, wirtschaftlichen, wissenschaftlichen oder technischen Aufgaben (Bescheide, Förderungsfälle, Studien, Bauplanungen, -abwicklungen), für die ein der Verwendung entsprechendes Universitätsstudium oder ein der Verwendung entsprechender Fachhochschul-studiengang (jeweils mindestens 240 ECTS-Punkte) erforderlich ist

            Grundsätzlich selbständige Aufgabenerledigung. Aufgaben-gebiet entspricht im Wesentlichen § 29 Oö. LBG bzw. dem II. Teil 1. Abschnitt lit. A Z 1, 2, 8 und 9 Oö. LVBVGrundsätzlich selbständige Aufgabenerledigung. Aufgaben-gebiet entspricht im Wesentlichen Paragraph 29, Oö. LBG bzw. dem römisch II. Teil 1. Abschnitt lit. A Ziffer eins,, 2, 8 und 9 Oö. LVBV

            Verwendungsvoraussetzungen:

            Absolvierung eines der Verwendung entsprechenden Universitätsstudiums oder Fachhochschulstudiengangs (jeweils mindestens 240 ECTS-Punkte); Fachkenntnisse auf Grund längerer Berufspraxis

            5. Klinischer Psychologe und klinische Psychologin

            Aufgaben:

            Betreuung von Patienten/Patientinnen in Krankenanstalten gemäß dem gesetzlichen Berufsbild; Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung

            Verwendungsvoraussetzungen:

            Einschlägiges Universitätsstudium und ergänzende Ausbildung nach dem Psychologengesetz

            6. Spezialsachverständiger und Spezialsachverständige

            Aufgaben:

            Tätigkeiten eines/einer Sachverständigen (LD 12) in besonders schwierigen und komplexen Wissensgebieten bzw. mit großen finanziellen Auswirkungen

            Verwendungsvoraussetzungen:

            Absolvierung eines der Verwendung entsprechenden Universitätsstudiums oder Fachhochschulstudiengangs (jeweils mindestens 240 ECTS-Punkte) und längere Berufspraxis oder Abschluss einer der Verwendung entsprechenden höheren technischen Lehranstalt verbunden mit einer mehrjährigen einschlägigen Berufspraxis

            7. Brückenbezirksleiter und Brückenbezirksleiterin

            Aufgaben:

            Leitung eines Brückenbezirks

            Verwendungsvoraussetzungen:

            Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer einschlägigen höheren technischen Lehranstalt; Fachkenntnisse auf Grund mehrjähriger Berufspraxis; Fähigkeit zur Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

            FUNKTIONSLAUFBAHN LD 10

            1. Facharzt und Fachärztin (FA)

            Aufgaben:

            Tätigkeiten nach dem Ärztegesetz und der Anstaltsordnung; Tätigkeiten im entsprechenden ärztlichen Sonderfach

            Verwendungsvoraussetzungen:

            Universitätsstudium der Humanmedizin; entsprechende Berechtigung zur selbständigen Ausübung des Berufs als Facharzt/Fachärztin

            2. Amtstierarzt und Amtstierärztin

            Aufgaben:

            Erstellung von veterinärmedizinischen Gutachten; Durch-führung zB von veterinärmedizinischen Untersuchungen, Kontrollen, Studien nach Maßgabe der veterinärrechtlichen Vorschriften; zum Teil Vorgesetztenfunktion

            Verwendungsvoraussetzungen:

            Absolvierung des Universitätsstudiums der Veterinärmedizin und Fachkenntnisse auf Grund tierärztlicher Physikatsprüfung; Eintragung in die Tierärzteliste/Tierärztinnenliste

            3. Amtsarzt und Amtsärztin

            Aufgaben:

            Erstellung von medizinischen Gutachten; Durchführung zB von medizinischen Untersuchungen, Kontrollen, Studien nach Maßgabe der sanitätsrechtlichen Vorschriften

            Verwendungsvoraussetzungen:

            Absolvierung des Universitätsstudiums der Humanmedizin und Berechtigung zur selbständigen Ausübung des ärztlichen Berufs sowie Fachkenntnisse auf Grund Physikatsprüfung. Das Erfordernis der Physikatsprüfung kann binnen einer ab Beginn der entsprechenden Verwendung festzusetzenden Frist nachgeholt werden

            4. Straßenbezirksleiter und Straßenbezirksleiterin

            Aufgaben:

            Leitung eines Straßenbezirks

            Verwendungsvoraussetzungen:

            Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer einschlägigen höheren technischen Lehranstalt; Fachkenntnisse auf Grund mehrjähriger Berufspraxis; Fähigkeit zur Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

            5. Leitender Referent und leitende Referentin – Amtsleitung

            Aufgaben:

            Leitender Referent/Leitende Referentin in der Amtsleitung einer Bezirkshauptmannschaft mit Vorgesetztenfunktion; unmittelbare Unterstützung des Bezirkshauptmanns/der Bezirkshauptfrau; Wahrnehmung der Aufgaben der Geschäftsstelle des Sozialhilfeverbands

            Verwendungsvoraussetzungen:

            Abschluss einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden höheren Schule oder Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer höheren Schule mit langjähriger Erfahrung in der öffentlichen Verwaltung; umfangreiches Fachwissen auf Grund mehrjähriger Berufspraxis, bevorzugt in der öffentlichen Verwaltung; Verhandlungsgeschick und Fähigkeit zur Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

            6. Bereichsleiter und Bereichsleiterin Personalverwaltung

            Aufgaben:

            Leitung des Bereichs Personal in Krankenanstalten; Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung

            Verwendungsvoraussetzungen:

            Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer höheren Schule sowie umfangreiches Fachwissen durch mehrjährige Berufspraxis; Kenntnisse in der Mitarbeiter-führung/Mitarbeiterinnenführung

            7. Bereichsleiter und Bereichsleiterin Einkauf und Beschaffungslogistik

            Aufgaben:

            Leitung des Bereichs Einkauf und Beschaffungslogistik in Krankenanstalten; Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung

            Verwendungsvoraussetzungen:

            Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer höheren Schule sowie umfangreiches Fachwissen durch mehrjährige Berufspraxis; Kenntnisse in der Mitarbeiter-führung/Mitarbeiterinnenführung

            8. Bereichsleiter und Bereichsleiterin Rechnungswesen

            Aufgaben:

            Leitung und Koordination des Rechnungsdienstes einer Krankenanstalt, insbesondere Verantwortung für die Erstellung, den Vollzug und die Überwachung des Budgets; Aufsicht über die Gebührenverrechnung sowie die Kosten- und Leistungsrechnung; Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung

            Verwendungsvoraussetzungen:

            Vertiefte Kenntnisse des Rechnungsdienstes in einer Krankenanstalt; Fähigkeiten und Kenntnisse der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung; Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer höheren Schule; umfangreiches Fachwissen; mehrjährige Erfahrung im Rechnungsdienst

            9. Technischer Betriebsleiter und technische Betriebsleiterin (große Krankenanstalt)

            Aufgaben:

            Leitung und Koordination des technischen Betriebsdienstes einer großen Krankenanstalt nach der Anstaltsordnung

            Verwendungsvoraussetzungen:

            Vertiefte Kenntnisse über den technischen Betriebsdienst; Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer höheren technischen Lehranstalt; Kenntnisse in der Mitarbeiter-führung/Mitarbeiterinnenführung

            FUNKTIONSLAUFBAHN LD 9

            1. Facharzt und Fachärztin mit spezifischen Kenntnissen (FA+)

            Aufgaben:

            Tätigkeiten nach dem Ärztegesetz und der Anstaltsordnung; Tätigkeiten im entsprechenden ärztlichen Sonderfach

            Verwendungsvoraussetzungen:

            Universitätsstudium der Humanmedizin; Berechtigung zur selbständigen Ausübung des Berufs als Facharzt/Fachärztin; spezielle Kenntnisse durch mindestens 5-jährige kranken-hausspezifische fachärztliche Tätigkeit

            2. Konsiliarfacharzt und Konsiliarfachärztin (FA+)

            Aufgaben:

            Eigenverantwortliche Tätigkeiten nach dem Ärztegesetz und der Anstaltsordnung im entsprechenden ärztlichen Sonderfach ohne Eingliederung in eine Abteilung oder ein Institut

            Verwendungsvoraussetzungen:

            Universitätsstudium der Humanmedizin und Berechtigung zur selbständigen Ausübung des Berufs als Facharzt/Fachärztin; vertiefte Fachkenntnisse; mehrjährige Berufspraxis

            FUNKTIONSLAUFBAHN LD 8

            1. Abteilungsleiter und Abteilungsleiterin (Bezirkshauptmannschaft)

            Aufgaben:

            Leitung einer Abteilung einer Bezirkshauptmannschaft; Kooperation mit anderen Bezirkshauptmannschaften und Zentraldienststellen im jeweiligen Fachbereich; hohes Maß an Selbständigkeit

            Verwendungsvoraussetzungen:

            Absolvierung eines rechtswissenschaftlichen Universitäts-studiums (mindestens 240 ECTS-Punkte); Fähigkeit zur Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung; Verhandlungs-geschick; Fachwissen in verschiedensten (Rechts-)Gebieten auf Grund mehrjähriger Berufspraxis, dadurch neben einem breiten Wissensspektrum hohes Maß an Flexibilität

            2. Leiter und Leiterin von Instituten für Hygiene und Mikrobiologie, medizinische und chemische Labordiagnostik, Nuklearmedizin, Pathologie und Radiologie (Primararzt/Primarärztin) (PA8)

            Aufgaben:

            Tätigkeiten nach dem Ärztegesetz, dem Oö. KAG und der Anstaltsordnung

            Verwendungsvoraussetzungen:

            Universitätsstudium der Humanmedizin und Berechtigung zur selbständigen Ausübung des Berufs als Facharzt/Fachärztin; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnen-führung; mehrjährige Berufspraxis; vertiefte Fachkenntnisse

            FUNKTIONSLAUFBAHN LD 7

            Leiter und Leiterin von bettenführenden Abteilungen, von Instituten für Anästhesiologie und Intensivmedizin sowie Instituten für physikalische Medizin (Primararzt/Primarärztin) (PA7)

            Aufgaben:

            Tätigkeiten nach dem Ärztegesetz, dem Oö. KAG und der Anstaltsordnung

            Verwendungsvoraussetzungen:

            Universitätsstudium der Humanmedizin und Berechtigung zur selbständigen Ausübung des Berufs als Facharzt/Fachärztin; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnen-führung; mehrjährige Berufspraxis; vertiefte Fachkenntnisse

            FUNKTIONSLAUFBAHN LD 6

            1. Kaufmännischer Direktor und Kaufmännische Direktorin (Krankenanstalt mittlerer Größe)

            Aufgaben:

            Leitung der Verwaltung in allen Krankenanstalten mit Ausnahme des Neuromed Campus, des Pyhrn-Eisenwurzen Klinikums Steyr und des Salzkammergut Klinikums Vöcklabruck

            Verwendungsvoraussetzungen:

            Vertiefte Kenntnisse der Verwaltungsaufgaben einer Krankenanstalt; Absolvent/Absolventin einer höheren Schule, erfolgreiche Absolvierung

            1. a)Litera a

              2. Pflegedirektor und Pflegedirektorin (Krankenanstalt mittlerer Größe)

              Aufgaben:

              Tätigkeiten nach dem GuKG in allen Krankenanstalten mit Ausnahme des Neuromed Campus, des Pyhrn-Eisenwurzen Klinikums Steyr und des Salzkammergut Klinikums Vöcklabruck

              Verwendungsvoraussetzungen:

              Abgeschlossene Ausbildung in der allgemeinen oder psychiatrischen Gesundheits- und Krankenpflege oder in der Kinder- und Jugendlichenpflege und Sonderausbildung für leitendes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal nach dem GuKG; mehrjährige Berufspraxis; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

              FUNKTIONSLAUFBAHN LD 5

              1. Abteilungsleiter und Abteilungsleiterin

              Aufgaben:

              Leitung einer Abteilung beim Amt der Oö. Landesregierung; Zusammenarbeit mit leitenden Bediensteten nach- oder gleichgeordneter Organisationseinheiten, mit Vertretern/ Vertreterinnen anderer Bundesländer und/oder Bundesdienst-stellen; strategische Ausrichtung der Organisationseinheit an politischen Zielen der Landesregierung; Ansprech-partner/Ansprechpartnerin für das jeweils zuständige Regierungsmitglied; Verantwortlichkeit gegenüber dem Direktor/der Direktorin, dem Landesamtsdirektor/der Landesamtsdirektorin und dem zuständigen Regierungs-mitglied

              Verwendungsvoraussetzungen:

              Absolvierung eines der Verwendung entsprechenden Universitätsstudiums oder Fachhochschulstudiengangs (jeweils mindestens 240 ECTS-Punkte) und mehrjährige Berufserfahrung. Von diesem Erfordernis kann abgesehen werden, wenn nach dem Bildungsgang und der bisherigen langjährigen beruflichen Tätigkeit angenommen werden kann, dass die für diese Verwendung erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen vorliegen. Besondere Fähigkeit zur Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung und Kooperationsgeschick

              2. Kaufmännischer Direktor und Kaufmännische Direktorin (große Krankenanstalt)

              Aufgaben:

              Leitung der Verwaltung des Neuromed Campus, des Pyhrn-Eisenwurzen Klinikums Steyr und des Salzkammergut Klinikums Vöcklabruck

              Verwendungsvoraussetzungen:

              Vertiefte Kenntnisse der Verwaltungsaufgaben einer Krankenanstalt; Absolvent/Absolventin einer höheren Schule, erfolgreiche Absolvierung

              1. a)Litera a

                3. Pflegedirektor und Pflegedirektorin (große Krankenanstalt)

                Aufgaben:

                Tätigkeiten nach dem GuKG im Neuromed Campus, dem Pyhrn-Eisenwurzen Klinikum Steyr und dem Salzkammergut Klinikum Vöcklabruck

                Verwendungsvoraussetzungen:

                Abgeschlossene Ausbildung in der allgemeinen oder psychiatrischen Gesundheits- und Krankenpflege und Sonderausbildung für leitendes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal nach dem GuKG; mehrjährige Berufspraxis; Kenntnisse in der Mitarbeiter-führung/Mitarbeiterinnenführung

                FUNKTIONSLAUFBAHN LD 4

                Bezirkshauptmann und Bezirkshauptfrau

                Aufgaben:

                Leitung einer Bezirkshauptmannschaft; Verantwortlichkeit gegenüber dem Landesamtsdirektor/der Landesamtsdirektorin und dem jeweils zuständigen Abteilungsleiter/der jeweils zuständigen Abteilungsleiterin und dem jeweils zuständigen Direktor/der jeweils zuständigen Direktorin beim Amt der Landesregierung; Kooperation mit anderen Bezirkshaupt-mannschaften, Zentraldienststellen, teilweise über die Bundesländergrenzen hinaus (auch international)

                Verwendungsvoraussetzungen:

                Absolvierung eines rechtswissenschaftlichen Universitäts-studiums (mindestens 240 ECTS-Punkte) und mehrjährige Berufserfahrung; besondere Fähigkeit zur Mitarbeiter-führung/Mitarbeiterinnenführung und Kooperationsgeschick

                FUNKTIONSLAUFBAHN LD 3

                Leiter und Leiterin einer Abteilungsgruppe bzw. einer Abteilung mit Direktionsstatus

                Aufgaben:

                Leitung einer Abteilungsgruppe oder einer Abteilung mit Direktionsstatus beim Amt der Oö. Landesregierung; Zusammenarbeit mit leitenden Bediensteten anderer Abteilungen innerhalb der Direktion bzw. mit leitenden Bediensteten nach- oder gleichgeordneter Organisations-einheiten insbesondere mit anderen Direktoren/Direktorinnen, mit Vertretern/Vertreterinnen anderer Bundesländer und/oder Bundesdienststellen; Verantwortung für die Koordination und die Gesamtsteuerung des Lebensbereichs (insbesondere der strategischen Ziele), strategische Ausrichtung der Organisationseinheit an politischen Zielen der Landes-regierung, erster Ansprechpartner/erste Ansprechpartnerin für das jeweils zuständige Regierungsmitglied; Verantwortlich-keit gegenüber dem Landesamtsdirektor/der Landesamts-direktorin, dem zuständigen Regierungsmitglied sowie dem Landeshauptmann

                Verwendungsvoraussetzungen:

                Absolvierung eines der Verwendung entsprechenden Universitätsstudiums oder Fachhochschulstudiengangs (jeweils mindestens 240 ECTS-Punkte) und mehrjährige Berufserfahrung. Von diesem Erfordernis kann abgesehen werden, wenn nach dem Bildungsgang und der bisherigen langjährigen beruflichen Tätigkeit angenommen werden kann, dass die für diese Verwendung erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen vorliegen. Hohes Maß an Fachwissen; besondere Fähigkeit zur Mitarbeiter-führung/Mitarbeiterinnenführung und Kooperationsgeschick

                FUNKTIONSLAUFBAHN LD 2

                Landesamtsdirektor und Landesamtsdirektorin

                Aufgaben:

                Leitung des inneren Dienstes des Amtes der Oö. Landesregierung; Verantwortung für den einheitlichen und geregelten Geschäftsgang in sämtlichen Zweigen der Landesverwaltung. Kooperation mit Landesamtsdirektoren/ Landesamtsdirektorinnen anderer Bundesländer, zentraler strategischer Bundesdienststellen und Dienststellen anderer Länder sowie Regionen; Koordination der strategischen Gesamtziele der Landesregierung und damit letztverantwortlich der Landesregierung gegenüber

                Verwendungsvoraussetzungen:

                Absolvierung eines rechtswissenschaftlichen Universitäts-studiums (mindestens 240 ECTS-Punkte). Neben einem breiten, zugleich aber intensiven Fachwissen zentrale Kenntnisse der Amtsführung, der internen Verwaltung sowie der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung; das für einen Bediensteten/eine Bedienstete auf höchster Ebene notwendige breite Wissen über Zusammenhänge und Abhängigkeiten der jeweiligen Verwaltungsbereiche

Artikel

Art. 2 Oö. EV 2005


Artikel II

In-Kraft-Treten

(Anm: Übergangsrecht zur Novelle LGBl. Nr. 67/2007)

 

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2008 in Kraft.

 

(2) Durch diese Verordnung tritt für Personen, die zum Zeitpunkt ihres In-Kraft-Tretens in einer numerisch niedrigeren Funktionslaufbahn (LD) eingereiht sind, als sich nach dieser Verordnung ergibt, keine Änderung in ihrer Einreihung ein.

Oö. Einreihungsverordnung 2005 (Oö. EV 2005) Fundstelle


Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Einreihung von Verwendungen im oberösterreichischen Landesdienst (Oö. Einreihungsverordnung 2005 - Oö. EV 2005)

StF: LGBl.Nr. 104/2005

Änderung

LGBl.Nr. 67/2007

LGBl.Nr. 6/2017

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 21, 22 Abs. 5, 24 Abs. 3 und 25

Oö. Gehaltsgesetz 2001 (Oö. GG 2001), LGBl. Nr. 28/2001, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 49/2005, wird verordnet:

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