Abstufungen | Merkmale | ||||
1. | Einfache Fähigkeiten und Kenntnisse | Durch einfache Arbeitsanweisung vermittelbare Grundkenntnisse sind erforderlich. | |||
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2. | Fachliche Grundkenntnisse | Durch Anlernen vermittelbare Kenntnisse für | |||
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| - | einfache und standardisierte Arbeitsvorgänge oder | ||
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| - | für die Verwendung einfacher technischer Einrichtungen | ||
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| sind erforderlich. | |||
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3. | Fachkenntnisse | Durch Praxis erworbene Fertigkeiten oder methodische Kenntnisse in bestimmten Fachgebieten, einschließlich der Fertigkeiten oder Kenntnisse zum Gebrauch von Spezialeinrichtungen sind erforderlich. | |||
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4. | Fortgeschrittene Fachkenntnisse | Im Arbeitsprozess gewonnene und durch zusätzliche Ausbildung (z. B. Matura) erweiterte Fachkenntnisse sind erforderlich. | |||
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5. | Grundlegende spezielle oder wissenschaftliche Kenntnisse | Durch breite Erfahrung, zusätzliche Weiterbildung oder formelle Fach- oder Hochschulausbildung vermittelte Kenntnisse, die das Können und Verstehen von Techniken, Methoden und Zusammenhängen sowie wissenschaftlicher Theorien und Grundsätze ermöglichen, sind erforderlich. | |||
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6. | Ausgereifte spezielle oder wissenschaftliche Kenntnisse | Durch mehrjährige Erfahrungen in der Praxis erworbene, fundierte Kenntnisse in Spezialgebieten oder das Wissen zur Beherrschung komplexer Arbeitsgebiete sind erforderlich. | |||
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7. | Beherrschung von komplexen Aufgaben oder von Spezialbereichen | Durch langjährige Erfahrung sowie durch umfassende Fortbildung erworbene Kenntnisse zur Beherrschung von | |||
| - | Techniken und Theorien einschließlich ihrer Umsetzung in einem speziellen Aufgabengebiet oder | |||
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| - | komplexen und vielschichtigen Aufgabengebieten | ||
|
| sind erforderlich. | |||
Abstufungen | Merkmale | |
1. | Minimal | Ausführung einer Aufgabe, die nach Zielsetzung und Inhalt weitgehend spezifiziert ist und keine Überwachung anderer Stellen umfasst. |
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2. | Begrenzt | Durchführung oder Überwachung der Durchführung einer oder mehrerer dem Ziel und Inhalt nach klar festgelegter Aufgaben unter angemessener Berücksichtigung ihrer Beziehung zu angrenzenden Sachgebieten. |
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3. | Homogen | Interne Integration von ihrer Zielsetzung nach weitgehend einheitlichen Unterfunktionen oder verwandten Teilbereichen sowie externe Koordination mit anderen Funktionen oder Bereichen. |
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4. | Heterogen | Integration und Koordination von Funktionen oder Bereichen, die auf Grund ihrer Größe oder Komplexität eigene und teilweise divergierende Zielsetzungen entwickeln. |
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5. | Breit | Integration und Koordination von allen Funktionen sowie Bereichen des Unternehmens oder der Organisation. |
Abstufungen | Merkmale | |
1. | Minimal | Eine durchschnittliche Höflichkeit und Gewandtheit im Umgang mit Menschen ist erforderlich. |
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2. | Wichtig | Die Fähigkeit, andere zu verstehen, anzuleiten und zu unterstützen ist von Bedeutung. Überzeugung und Argumentation erfolgt auf der Basis von Sachwissen. |
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3. | Unentbehrlich: | Interaktion mit anderen zur Beeinflussung und Veränderung von deren Verhaltensweisen ist unentbehrlich. Dies beinhaltet die Entwicklung und Begeisterung anderer sowie die Schaffung eines entsprechenden Arbeitsklimas. |
Abstufungen | Merkmale | |
1. | Strikte Routine | Einfache und detaillierte Anweisungen bestimmen das Denken. |
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2. | Routine | Standardisierte Routineabläufe und genaue Anweisungen bestimmen das Denken. |
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3. | Teilroutine | Geringfügig verschiedenartige Verfahrensweisen unter Verwendung von Präzedenzfällen sowie vorgegebenen Methoden und Normen bestimmen das Denken. |
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4. | Methoden und Normen | Wesentlich verschiedenartige Verfahrensweisen unter Verwendung von bekannten Methoden und Normen bestimmen das Denken. |
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5. | Grundsätze und Ziele | Klar definierte Grundsätze und Richtlinien sowie vorgegebene Ziele in Teilbereichen bestimmen das Denken. |
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6. | Grob definierte Grundsätze,Zielsetzungen | Grob definierte Unternehmens- oder Organisationsrichtlinien und spezifizierte Unternehmens- oder Organisationsziele bestimmen das Denken. |
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7. | Gesamt-strategischorientiert | Grundsätze der allgemeinen Unternehmens- oder Organisationspolitik und Gesamtziele bestimmen das Denken. |
Abstufungen | Merkmale | |
1. | Wiederholend | Identische Situationen, deren Lösung eine einfache Auswahl aus dem Gelernten erfordert, sind zu bewältigen. |
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2. | Ähnlich | Ähnliche Situationen, deren Lösung eine sorgfältige Unterscheidung und Auswahl aus dem Gelernten erfordern, sind zu bewältigen. |
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3. | Unterschiedlich | Unterschiedliche Situationen, die eine Problemanalyse und Suche nach Lösungswegen im Rahmen des gesicherten Standes des Wissens erfordern, sind zu bewältigen. |
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4. | Adaptiv | Komplexe Situationen, die eine Analyse, Interpretation, Bewertung und besondersausgeprägte Urteilsfähigkeit oder konstruktives und innovatives Denken erfordern, sind zu bewältigen; Strategien sind zu entwickeln. |
Abstufungen | Merkmale | |
1. | Detailliert angewiesen | Direkte und detaillierte Anweisungen sowieunmittelbare Kontrolle bestimmen das Handeln. |
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2. | Angewiesen | Anordnungen und bestehende Arbeitsvorschriften sowie unmittelbare Kontrolle bestimmen das Handeln. |
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3. | Standardisiert | Vorgegebene Arbeitsweisen und Verfahren, allgemeine Arbeitsvorschriften sowie Teilergebnis- und Erfolgskontrolle bestimmen das Handeln. |
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4. | Richtliniengebunden | Arbeitsweisen und Verfahren, die aus der Praxis heraus entstanden oder für die genaue Richtlinien vorhanden sind sowie eine allgemeine Erfolgskontrolle bestimmen das Handeln. |
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5. | Allgemein geregelt | Allgemeine Vorgangsweisen und Verfahren, für die generelle Regelungen oder Richtlinien vorhanden sind, sowie die Erreichung definierter Ziele bestimmen das Handeln. |
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6. | Funktionsorientiert | Grobe Ziele oder Ziele in bestimmten Bereichen bestimmen das Handeln. |
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7. | Strategisch orientiert | Strategische Zielsetzungen sowie die generelle Unternehmens- oder Organisationspolitik bestimmen das Handeln. |
Abstufungen | Merkmale | |
1. | Minimal | finanzielle Auswirkungen des Handelns sind unbedeutend |
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2. | Sehr klein | bis 500.000 Euro |
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3. | Klein | bis 5.000.000 Euro |
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4. | Mittel | bis 50.000.000 Euro |
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5. | Groß | bis 500.000.000 Euro |
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6. | Sehr groß | bis 5.000.000.000 Euro |
Abstufungen | Merkmale | |
1. | Gering | Der Beitrag erfolgt durch informative, registrierende oder ähnliche Leistungen, die von anderen im Zusammenhang mit bestimmten, wichtigen Ergebnissen benutzt werden. |
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2. | Beitragend | Erbringung von interpretierenden, beratenden oder Assistenzleistungen zur Unterstützung der Entscheidungen und Handlungen anderer. |
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3. | Anteilig | Die Mitwirkung (außer mit eigenen Mitarbeitern und Vorgesetzten) innerhalb oder außerhalb der eigenen Organisationseinheit beim Entscheiden und Durchführen von Aufgaben ist erforderlich. |
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4. | Entscheidend | Es besteht die volle Verantwortung für Endergebnisse, die anteilige Verantwortung der anderen Mitwirkenden ist untergeordnet. |
LD | Funktion | Dienststelle |
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25 |
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| 1. Reinigungskraft |
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| 2. Hilfsarbeiter/Hilfsarbeiterin |
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| 3. Kanzleihilfskraft, Amtswart/Amtswartin |
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24 |
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| Reinigungskraft im Patienten-/Patientinnenbereich | Krankenanstalt, Pflege- und Betreuungszentrum |
23 |
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| 1. Angelernte(r) Arbeiter/Arbeiterin |
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| 2. Erhaltungsarbeiter/Erhaltungsarbeiterin |
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| 3. Portier/Portierin |
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22 |
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| 1. Bediensteter/Bedienstete nach dem Medizinischen Assistenz-berufe-Gesetz |
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| 2. Hausarbeiter/Hausarbeiterin |
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| 3. Kanzleibediensteter/Kanzleibedienstete |
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21 |
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| 1. Portier/Portierin mit zusätzlicher Verwendung (insbesondere Notfalldienst) |
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| 2. Sekretär/Sekretärin im Schreibdienst |
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| 3. Dienstkraftwagenlenker/Dienstkraftwagenlenkerin (PKW) |
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| 4. Schulwart/Schulwartin |
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| 5. Medizinische(r) Masseur/Masseurin |
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| 6. Kanzleibediensteter/Kanzleibedienstete mit zusätzlichen Auf-gaben |
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20 |
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| 1. Qualifizierte Kanzleikraft |
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| 2. Kassier/Kassierin |
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| 3. Pflegeassistent/Pflegeassistentin | Krankenanstalt |
| 4. Sekretär/Sekretärin im medizinischen Schreibdienst | Krankenanstalt |
| 5. Sekretär/Sekretärin |
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19 |
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| 1. Facharbeiter/Facharbeiterin |
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| 2. Sekretär/Sekretärin für leitende Bedienstete der LD 9 und numerisch höherer LD |
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| 3. Sekretär/Sekretärin mit eigenständigen Bearbeitungsaufgaben |
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| 4. Pharmazeutisch-kaufmännische(r) Assistent/Assistentin | Krankenanstalt |
18 |
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| 1. Altenfachbetreuer/Altenfachbetreuerin | Landespflege- und Betreuungszentrum |
| 2. Buchhalter/Buchhalterin |
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| 3. Sachbearbeiter/Sachbearbeiterin im medizinischen Dienst | Bezirkshauptmannschaft |
| 4. Polier/Polierin |
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| 5. Schulsekretär/Schulsekretärin |
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| 6. Sekretär/Sekretärin für leitende Bedienstete der LD 8 bis 6 |
|
| 7. Küchenleiter/Küchenleiterin in kleinen Küchen |
|
| 8. Sachbearbeiter/Sachbearbeiterin |
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| 9. Referent/Referentin in Ausbildung |
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| 10. Kochgruppenleiter/Kochgruppenleiterin | Krankenanstalt |
| 11. Pflegefachassistent/Pflegefachassistentin | Krankenanstalt |
17 |
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| 1. Qualifizierte(r) Buchhalter/Buchhalterin |
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| 2. Werkstattleiter/Werkstattleiterin |
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| 3. Bauaufsichtsorgan |
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| 4. Medizinisch-technische Fachkraft | Krankenanstalt |
| 5. Sozialpädagoge/Sozialpädagogin |
|
| 6. Qualifizierte(r) Sachbearbeiter/Sachbearbeiterin |
|
| 7. Sachbearbeiter/Sachbearbeiterin im Bürgerservice | Bezirkshauptmannschaft |
| 8. Sekretär/Sekretärin für Abteilungsleiter und Abteilungsleiter-innen der LD 5 | Amt der Landesregierung |
| 9. Küchenleiter/Küchenleiterin | Berufsschule |
| 10. Objektbetreuer/Objektbetreuerin | Amt der Landesregierung |
| 11. Agrartechniker/Agrartechnikerin |
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| 12. Tunnelbetriebstechniker/Tunnelbetriebstechnikerin |
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16 |
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| 1. Küchenleiter/Küchenleiterin | Pflege- und Betreuungszentrum |
| 2. Kanzleileiter/Kanzleileiterin |
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| 3. Sekretär/Sekretärin für leitende Bedienstete der LD 4, 3 und 2 |
|
| 4. Behindertenpädagoge/Behindertenpädagogin |
|
| 5. Qualifizierte(r) Sachbearbeiter/Sachbearbeiterin mit besonderer Funktion |
|
| 6. Erste(r) Buch- und Kassenführer/Buch- und Kassenführerin | Pflege- und Betreuungszentrum |
15 |
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| 1. Bediensteter/Bedienstete des gehobenen medizinisch-technischen Dienstes | Krankenanstalt |
| 2. Verwaltungsleiter/Verwaltungsleiterin einer Straßenmeisterei |
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| 3. Medizintechniker/Medizintechnikerin oder Krankenhaus-techniker/Krankenhaustechnikerin | Krankenanstalt |
| 4. Turnusarzt/Turnusärztin in Ausbildung zum Arzt/zur Ärztin für Allgemeinmedizin (TAA, TAA+) | Krankenanstalt |
| 5. Diplomierte(r) Gesundheits- und Krankenpfleger/Gesundheits- und Krankenpflegerin | Krankenanstalt |
| 6. Hebamme auf Stationen | Krankenanstalt |
| 7. Akademische(r) Referent/Referentin in Ausbildung |
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14 |
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| 1. Bediensteter/Bedienstete des gehobenen medizinisch-technischen Dienstes mit besonderen Aufgaben | Krankenanstalt |
| 2. Berufsschulverwalter/Berufsschulverwalterin | Berufsschule mit Internat |
| 3. Brückenmeister/Brückenmeisterin |
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| 4. Forstaufsichtsorgan |
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| 5. Küchenleiter/Küchenleiterin in großen Küchen |
|
| 6. Lebensmittelaufsichtsorgan |
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| 7. Referent/Referentin |
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| 8. Gewässermeister/Gewässermeisterin |
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| 9. Sicherheitsfachkraft |
|
| 10. Sozialpädagoge/Sozialpädagogin mit pädagogischer Sonderaus-bildung |
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| 11. Lehrer/Lehrerin für Gesundheits- und Krankenpflege | Gesundheits- und Krankenpflegeschule |
| 12. Diplomierte(r) Gesundheits- und Krankenpfleger/Gesundheits- und Krankenpflegerin mit Spezialisierung nach dem GuKG | Krankenanstalt |
| 13. Sozialarbeiter/Sozialarbeiterin |
|
| 14. Kreißzimmerhebamme | Krankenanstalt |
13 |
|
|
| 1. Sozialarbeiter/Sozialarbeiterin – Familiensozialarbeit mit Erzie-hungshilfe |
|
| 2. Lehrer/Lehrerin an einer Medizinisch-Technischen Akademie | Medizinisch-Technische Akademie |
| 3. Prüftechniker/Prüftechnikerin (Medizintechnik) | Krankenanstalt |
| 4. Straßenmeister/Straßenmeisterin |
|
| 5. Psychotherapeut/Psychotherapeutin | Krankenanstalt |
| 6. Referent/Referentin mit besonderer Funktion |
|
| 7. Leitende(r) diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger/ diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin von Stationen, Ambulanzen oder Tageskliniken | Krankenanstalt |
| 8. Turnusarzt/Turnusärztin in Ausbildung zum Facharzt/zur Fachärztin (TAF, TAF+) | Krankenanstalt |
| 9. Bauleiter/Bauleiterin |
|
12 |
|
|
| 1. Arzt/Ärztin für Allgemeinmedizin (AA) | Krankenanstalt |
| 2. Psychologe/Psychologin, Jugendpsychologe/Jugendpsychologin |
|
| 3. Sachverständiger/Sachverständige |
|
| 4. Bauleiter/Bauleiterin (Spezial-, Sonderbaustellen); Gebiets-leiter/Gebietsleiterin (zentral) |
|
| 5. Leitende(r) Bediensteter/Bedienstete des gehobenen medizinisch-technischen Dienstes | Krankenanstalt |
| 6. Leitende(r) diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger/ diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin von großen Stationen, großen Ambulanzen oder großen Tageskliniken oder mit Spezialisierung nach dem GuKG | Krankenanstalt |
| 7. Referent/Referentin Krankenhaus- oder Medizintechnik | Krankenanstalt |
| 8. Leitende(r) Referent/Referentin | Bezirkshauptmannschaft |
11 |
|
|
| 1. Arzt/Ärztin für Allgemeinmedizin mit spezifischen Kenntnissen (AA+) | Krankenanstalt |
| 2. Technische(r) Betriebsleiter/Betriebsleiterin | Krankenanstalt |
| 3. Forsttechniker/Forsttechnikerin (Forstwirt/Forstwirtin) |
|
| 4. Akademische(r) Referent/Referentin |
|
| 5. Klinische(r) Psychologe/Psychologin |
|
| 6. Spezialsachverständiger/Spezialsachverständige |
|
| 7. Brückenbezirksleiter/Brückenbezirksleiterin |
|
10 |
|
|
| 1. Facharzt/Fachärztin (FA) | Krankenanstalt |
| 2. Amtstierarzt/Amtstierärztin |
|
| 3. Amtsarzt/Amtsärztin |
|
| 4. Straßenbezirksleiter/Straßenbezirksleiterin |
|
| 5. Leitende(r) Referent/Referentin – Amtsleitung | Bezirkshauptmannschaft |
| 6. Bereichsleiter/Bereichsleiterin Personalverwaltung | Krankenanstalt |
| 7. Bereichsleiter/Bereichsleiterin Einkauf und Beschaffungslogistik | Krankenanstalt |
| 8. Bereichsleiter/Bereichsleiterin Rechnungswesen | Krankenanstalt |
| 9. Technische(r) Betriebsleiter/Betriebsleiterin | große Krankenanstalt |
9 |
|
|
| 1. Facharzt/Fachärztin mit spezifischen Kenntnissen (FA+) | Krankenanstalt |
| 2. Konsiliarfacharzt/Konsiliarfachärztin (FA+) | Krankenanstalt |
8 |
|
|
| 1. Abteilungsleiter/Abteilungsleiterin | Bezirkshauptmannschaft |
| 2. Leiter/Leiterin von Instituten für Hygiene und Mikrobiologie, medizinische und chemische Labordiagnostik, Nuklearmedizin, Pathologie und Radiologie (Primararzt/Primarärztin) (PA8) | Krankenanstalt |
7 |
|
|
| Leiter/Leiterin von bettenführenden Abteilungen, von Instituten für Anästhesiologie und Intensivmedizin sowie Instituten für physikalische Medizin (Primararzt/Primarärztin) (PA7) | Krankenanstalt |
6 |
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|
| 1. Kaufmännische(r) Direktor/Direktorin | Krankenanstalt mittlerer Größe |
| 2. Pflegedirektor/Pflegedirektorin | Krankenanstalt mittlerer Größe |
5 |
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|
| 1. Abteilungsleiter/Abteilungsleiterin | Amt der Landesregierung |
| 2. Kaufmännische(r) Direktor/Direktorin | große Krankenanstalt |
| 3. Pflegedirektor/Pflegedirektorin | große Krankenanstalt |
4 |
|
|
| Bezirkshauptmann/Bezirkshauptfrau | Bezirkshauptmannschaft |
3 |
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|
| Leiter/Leiterin einer Abteilungsgruppe bzw. einer Abteilung mit Direktionsstatus |
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2 |
|
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|
|
|
1 |
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|
| Landesamtsdirektor/Landesamtsdirektorin |
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(Anm: LGBl.Nr. 43/2024)Anmerkung, LGBl.Nr. 43/2024)
Soweit in dieser Verordnung oder ihrem Anhang auf Bundesgesetze oder Bundesverordnungen verwiesen wird, sind diese in folgender Fassung anzuwenden:
(1) An Qualifikationsausgleich gemäß § 7 Abs. 1 Oö. Gehaltsgesetz 2001 können zuerkannt werden:
1. | 36 Monate für Verwendungen, bei denen ein Fachhochschulstudium oder Universitätsstudium auf Bachelorniveau mit mindestens 180 ECTS-Punkten oder eine vergleichbare diplomierte Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege erforderlich ist, | |||||||||
2. | 48 Monate für Verwendungen, für die ein Diplomstudium auf Masterniveau mit mindestens 240 ECTS-Punkten erforderlich ist, | |||||||||
3. | 60 Monate für Verwendungen, für die ein Diplomstudium mit mindestens 300 ECTS-Punkten erforderlich ist sowie | |||||||||
4. | 72 Monate für Verwendungen, für die ein Studium der Humanmedizin mit mindestens 360 ECTS-Punkten erforderlich ist. |
(2) An maximal anrechenbaren Zeiten gemäß § 8 Abs. 3 Oö. Gehaltsgesetz 2001, wobei die Kriterien des § 8 Abs. 3 letzter Satz ausreichen, sind anzurechnen:
1. | bis zu 18 Monate für die Funktionslaufbahnen LD 25 und LD 24 sowie | |||||||||
2. | bis zu 36 Monate für die Funktionslaufbahnen LD 23, LD 22, LD 21 sowie LD 20 Z 1, 2, 3, 5 und 6, LD 19 Z 2 sowie LD 18 Z 5 und 6. |
(Anm: LGBl.Nr. 6/2017) |
1. Reinigungskraft | |
Aufgaben: | Vornahme von allgemeinen Reinigungsarbeiten |
Verwendungsvoraussetzungen: | Grundkenntnisse über Wirkung und Anwendung von Reinigungsmitteln und -geräten |
2. Hilfsarbeiter und Hilfsarbeiterin | |
Aufgaben: | Vornahme von manuellen Tätigkeiten, wie Tragen von Gegenständen, Küchenhilfsdienst, einfache Gartenarbeiten (zB Rasen mähen, Laub kehren); teilweise Reinigungsarbeiten |
Verwendungsvoraussetzungen: | Grundkenntnisse über die verwendeten Geräte und Materialien |
3. Kanzleihilfskraft, Amtswart und Amtswartin | |
Aufgaben: | Empfang, Übernahme, Verteilung, Transport und Versendung von Akten/Poststücken; Botengänge sowie unterstützende Dienstleistungen (zB Herstellung von Kopien) |
Verwendungsvoraussetzungen: | Grundkenntnisse der Allgemeinen Vorschriften zur Dokumentenverwaltung und allgemeine EDV-Kenntnisse |
Reinigungskraft im Patienten-/Patientinnenbereich | |
Aufgaben: | Vornahme von Reinigungsarbeiten in Krankenanstalten oder Pflege- und Betreuungszentren und Ambulanzen, die im zeitlich überwiegenden Ausmaß auf bettenführenden Stationen oder im OP-Bereich erfolgen; regelmäßiger, unmittelbarer Kontakt mit Patienten/Patientinnen |
Verwendungsvoraussetzungen: | Grundkenntnisse über Wirkung und Anwendung von Reinigungsmitteln und -geräten; Grundkenntnisse der Hygiene |
1. Angelernter Arbeiter und angelernte Arbeiterin | |
Aufgaben: | Vornahme manueller Tätigkeiten in Verwendungen, die keinen Lehrabschluss voraussetzen; Facharbeiten werden nur unter Anleitung ausgeübt |
Verwendungsvoraussetzungen: | Grundsätzliches handwerkliches Geschick |
2. Erhaltungsarbeiter und Erhaltungsarbeiterin | |
Aufgaben: | Einfache Ausbesserungs- und Erhaltungsarbeiten zB an Straßen, Verkehrsleiteinrichtungen sowie Brücken und Flussbauten unter Anleitung und in der Regel innerhalb einer Arbeitspartie; Reinigungsarbeiten und fallweise Strecken-dienstfahrten |
Verwendungsvoraussetzungen: | Handwerkliches Geschick und technisches Verständnis |
3. Portier und Portierin | |
Aufgaben: | Anlaufstelle und Kontaktperson beim Betreten eines Gebäudes; Ein- und Ausgangskontrolle |
Verwendungsvoraussetzungen: | Kommunikationsfreudigkeit; freundliches Auftreten |
1. Bediensteter und Bedienstete nach dem Medizinischen Assistenzberufe-Gesetz | |
Aufgaben: | Tätigkeiten nach dem MABG |
Verwendungsvoraussetzungen: | Fachkenntnisse nach dem MABG |
2. Hausarbeiter und Hausarbeiterin | |
Aufgaben: | Selbständige Durchführung diverser Instandhaltungs- und Kleinreparaturarbeiten im Bereich der Gebäudeverwaltung |
Verwendungsvoraussetzungen: | Handwerkliches Geschick und technisches Verständnis |
3. Kanzleibediensteter und Kanzleibedienstete | |
Aufgaben: | Protokollierung, Evidenthaltung sowie standardisierte Zuordnung von Aktenstücken und Posteingangsstücken |
Verwendungsvoraussetzungen: | Grundkenntnisse der Allgemeinen Vorschriften zur Dokumentenverwaltung; EDV-Kenntnisse |
1. Portier und Portierin mit zusätzlicher Verwendung (insbesondere Notfalldienst) | |
Aufgaben: | Anlaufstelle und Kontaktperson beim Betreten eines Gebäudes; Ein- und Ausgangskontrolle; zusätzliche Verwendung, insbesondere bei Notfällen bzw. im Aufnahmedienst im Bereich der Krankenanstalten oder Pflege- und Betreuungszentren oder im Rahmen besonderer Sicherheitsaufgaben |
Verwendungsvoraussetzungen: | Niveau eines Mittelschulabsolventen/einer Mittelschulabsol-ventin; Kommunikationsfreudigkeit; freundliches Auftreten; Grundkenntnisse der EDV |
2. Sekretär und Sekretärin im Schreibdienst | |
Aufgaben: | Schreiben von Diktaten (persönlich oder vom Band) mittels Textverarbeitung; Vornahme von Reinschriften |
Verwendungsvoraussetzungen: | Niveau einer Lehrabschlussprüfung als Bürokauf-mann/Bürokauffrau oder eines verwandten Lehrberufs |
3. Dienstkraftwagenlenker und Dienstkraftwagenlenkerin (PKW) | |
Aufgaben: | Lenken von Kraftfahrzeugen der Klasse B, verbunden mit Hol- und Bringdiensten; Wartung und Pflege von Kfz |
Verwendungsvoraussetzungen: | Lenkberechtigung für die Führerschein-Klasse B; mehrjährige Praxis im Lenken von PKW; technisches und handwerkliches Geschick |
4. Schulwart und Schulwartin | |
Aufgaben: | Einfache Reparatur- und Instandhaltungsaufgaben; Gebäude-zustandskontrolle; Entgegennahme von Warenlieferungen; Schneeräumdienst; Betreuung von Außenanlagen |
Verwendungsvoraussetzungen: | Handwerkliches und technisches Geschick; EDV-Kenntnisse |
5. Medizinischer Masseur und medizinische Masseurin | |
Aufgaben: | Tätigkeiten nach dem Medizinischen Masseur- und Heilmasseurgesetz bzw. der Anstaltsordnung |
Verwendungsvoraussetzungen: | Fachkenntnisse auf Grund gesetzlich vorgesehener Ausbildung |
6. Kanzleibediensteter und Kanzleibedienstete mit zusätzlichen Aufgaben | |
Aufgaben: | Protokollierung, Evidenthaltung sowie standardisierte Zuordnung von Aktenstücken und Posteingangsstücken sowie zusätzliche Aufgaben gemäß Allgemeinen Vorschriften zur Dokumentenverwaltung |
Verwendungsvoraussetzungen: | Gute EDV-Kenntnisse; Kenntnisse der Allgemeinen Vorschriften zur Dokumentenverwaltung |
1. Qualifizierte Kanzleikraft | |
Aufgaben: | Protokollierung, Evidenthaltung sowie Zuordnung von Aktenstücken und Posteingangsstücken – selbständige Bearbeitung innerhalb eines Fachbereichs; fachliche Anleitung von Kanzleihilfskräften und Kanzleibediensteten; fallweise Materialverwaltung; Beglaubigung von Ausfertigungen |
Verwendungsvoraussetzungen: | Erhöhte Kenntnisse der Allgemeinen Vorschriften zur Dokumentenverwaltung; gute EDV-Kenntnisse |
2. Kassier und Kassierin | |
Aufgaben: | Abwicklung des Zahlungsverkehrs |
Verwendungsvoraussetzungen: | Niveau eines Mittelschulabsolventen/einer Mittelschulabsol-ventin; zusätzlich angeeignetes Fachwissen; hohe Genauigkeit |
3. Pflegeassistent und Pflegeassistentin | |
Aufgaben: | Tätigkeiten der Pflegeassistenz nach dem GuKG |
Verwendungsvoraussetzungen: | Fachkenntnisse auf Grund gesetzlich vorgesehener Ausbildung |
4. Sekretär und Sekretärin im medizinischen Schreibdienst | |
Aufgaben: | Schreiben von Diktaten (persönlich oder vom Band) vorwiegend medizinischen Inhalts mittels Textverarbeitung; selbständiges Verfassen einfacher Standardbriefe; Ausfüllarbeiten; Vornahme von Reinschriften; fallweise Erteilung einfacher Telefonauskünfte; Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung |
Verwendungsvoraussetzungen: | Niveau einer Lehrabschlussprüfung als Bürokauf-mann/Bürokauffrau oder eines verwandten Lehrberufs; Kenntnisse der Schreibweise medizinischer Fachbegriffe |
5. Sekretär und Sekretärin | |
Aufgaben: | Schreiben von Diktaten (persönlich oder vom Band) mittels Textverarbeitung; selbständiges Verfassen von Standard-briefen; Ausfüllarbeiten; Vornahme von Reinschriften; Erteilung einfacher Telefonauskünfte; darüber hinaus Sachbearbeitungstätigkeiten in untergeordnetem Ausmaß |
Verwendungsvoraussetzungen: | Niveau einer Lehrabschlussprüfung als Bürokauf-mann/Bürokauffrau oder eines verwandten Lehrberufs; gute EDV-Kenntnisse |
1. Facharbeiter und Facharbeiterin | |
Aufgaben: | Einsatz im erlernten oder in einem verwandten Lehrberuf |
Verwendungsvoraussetzungen: | Fachkenntnisse durch einschlägige Lehrabschlussprüfung oder Lehrabschluss in einem verwandten Lehrberuf (Lehrberufs-liste iVm. § 7 BAG) oder einem Lehrberuf nach dem Oö. Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungs-gesetz 1991. Dieses Niveau kann auch durch Ablegung der Facharbeiter-/Facharbeiterinnen-Aufstiegsprüfung ersetzt werdenFachkenntnisse durch einschlägige Lehrabschlussprüfung oder Lehrabschluss in einem verwandten Lehrberuf (Lehrberufs-liste in Verbindung mit Paragraph 7, BAG) oder einem Lehrberuf nach dem Oö. Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungs-gesetz 1991. Dieses Niveau kann auch durch Ablegung der Facharbeiter-/Facharbeiterinnen-Aufstiegsprüfung ersetzt werden |
2. Sekretär und Sekretärin für leitende Bedienstete der LD 9 und numerisch höherer LD | |
Aufgaben: | Schreiben von Diktaten (persönlich oder vom Band) mittels Textverarbeitung; selbständiges Verfassen von Standard-briefen; Ausfüllarbeiten; Vornahme von Reinschriften; Terminvereinbarung und -planung; Erteilung von Telefonauskünften; Kundenbetreuung; |
Verwendungsvoraussetzungen: | Niveau einer Lehrabschlussprüfung als Bürokauf-mann/Bürokauffrau oder eines verwandten Lehrberufs; gute EDV-Kenntnisse |
3. Sekretär und Sekretärin mit eigenständigen Bearbeitungsaufgaben | |
Aufgaben: | Schreiben von Diktaten (persönlich oder vom Band) mittels Textverarbeitung; selbständiges Verfassen von Standard-briefen; Ausfüllarbeiten; Vornahme von Reinschriften; Erteilung einfacher Telefonauskünfte; darüber hinaus Sachbearbeitungstätigkeiten in erheblichem, aber nicht überwiegendem Ausmaß |
Verwendungsvoraussetzungen: | Niveau einer Lehrabschlussprüfung als Bürokauf-mann/Bürokauffrau oder eines verwandten Lehrberufs; gute EDV-Kenntnisse |
4. Pharmazeutisch-kaufmännischer Assistent und pharmazeutisch-kaufmännische Assistentin | |
Aufgaben: | Aufgaben gemäß gesetzlichem Berufsbild |
Verwendungsvoraussetzungen: | Fachwissen gemäß gesetzlicher Ausbildung; zusätzlich angeeignetes Fachwissen; große Sorgfalt wegen Medikamentenumgang |
1. Altenfachbetreuer und Altenfachbetreuerin | |
Aufgaben: | Aufgaben nach dem Oö. Altenfachbetreuungs- und Heimhilfe-gesetz |
Verwendungsvoraussetzungen: | Fachkenntnisse auf Grund gesetzlich vorgesehener Ausbildung |
2. Buchhalter und Buchhalterin | |
Aufgaben: | Buchführung; Führung der Kassengeschäfte; Einleitung, Durchführung und Überwachung des Zahlungsvollzugs; Rechnungskontrolle; Vorarbeiten für den Rechnungsabschluss |
Verwendungsvoraussetzungen: | Niveau eines Handelsschulabsolventen/einer Handelsschul-absolventin oder Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer sonstigen 3-jährigen berufsbildenden mittleren Schule oder Lehrabschlussprüfung als Bürokaufmann/Bürokauffrau oder eines verwandten Lehrberufs; gute EDV-Kenntnisse; hohe Genauigkeit |
3. Sachbearbeiter und Sachbearbeiterin im medizinischen Dienst | |
Aufgaben: | Mitwirkung im Sanitätsdienst einer Bezirkshauptmannschaft (zB Vorbeugung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten, Suchtmittelangelegenheiten) |
Verwendungsvoraussetzungen: | Absolvierung der Ausbildung zum Ordinationsassistenten/zur Ordinationsassistentin; gute EDV-Kenntnisse |
4. Polier und Polierin | |
Aufgaben: | Selbständige Koordination und Anleitung von Facharbeiten, Überwachung von Baustellen; Führung einer Arbeitspartie, der Hilfsarbeiter/Hilfsarbeiterinnen, angelernte Arbeiter/ Arbeiterinnen und/oder Facharbeiter/Facharbeiterinnen angehören |
Verwendungsvoraussetzungen: | Qualifikation eines Facharbeiters/einer Facharbeiterin gemäß LD 19; einschlägige Fachkenntnisse und Ablegung der Polierprüfung/Polierinnenprüfung. Die Prüfung kann durch Absolvierung einer Baufachschule, Bauhandwerkerschule, Werkmeisterschule oder einer vergleichbaren Ausbildung ersetzt werden. Fähigkeit zur Führung von Arbeitspartien |
5. Schulsekretär und Schulsekretärin | |
Aufgaben: | Schreiben von Diktaten (persönlich oder vom Band) mittels Textverarbeitung; selbständiges Verfassen von Standard-briefen; Ausfüllarbeiten; Schülerstammdatenverwaltung und Verwaltung von Schulprogrammen; interne/externe Ansprech-person |
Verwendungsvoraussetzungen: | Niveau einer Lehrabschlussprüfung als Bürokauf-mann/Bürokauffrau oder eines verwandten Lehrberufs; sehr gute EDV-Kenntnisse |
6. Sekretär und Sekretärin für leitende Bedienstete der LD 8 bis 6 | |
Aufgaben: | Schreiben von Diktaten (persönlich oder vom Band) mittels Textverarbeitung; selbständiges Verfassen von Standard-briefen; Ausfüllarbeiten; Vornahme von Reinschriften; Terminvereinbarung und -planung; Erteilung von Telefonauskünften; zusätzliche Hilfestellungen im Bereich der Büroabwicklung; Zeiterfassung; Kundenbetreuung |
Verwendungsvoraussetzungen: | Niveau einer Lehrabschlussprüfung als Bürokauf-mann/Bürokauffrau oder eines verwandten Lehrberufs; sehr gute EDV-Kenntnisse |
7. Küchenleiter und Küchenleiterin in kleinen Küchen | |
Aufgaben: | Leitung von Küchen mit jährlich bis zu 30.000 Verpflegstagen (VT = Summe der gewichteten Essensportionen; Gewichtung: 1 Frühstücksportion = 1/6 VT, 1 Mittagessensportion = 3/6 VT und 1 Abendessensportion = 2/6 VT); Verantwortung für den Speiseplan und Einkauf; Vorgesetztenfunktion |
Verwendungsvoraussetzungen: | Niveau einer Lehrabschlussprüfung als Koch/Köchin; Fähigkeit zur Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung sowie Kenntnisse der Sicherheits- und Hygienerichtlinien für Großküchen |
8. Sachbearbeiter und Sachbearbeiterin | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Aufgaben: | Tätigkeiten im Verwaltungs- und Wirtschaftsbereich; dazu gehört insbesondere
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Artikel II
In-Kraft-Treten
(Anm: Übergangsrecht zur Novelle LGBl. Nr. 67/2007)
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2008 in Kraft.
(2) Durch diese Verordnung tritt für Personen, die zum Zeitpunkt ihres In-Kraft-Tretens in einer numerisch niedrigeren Funktionslaufbahn (LD) eingereiht sind, als sich nach dieser Verordnung ergibt, keine Änderung in ihrer Einreihung ein.